Politiker für Prüfung
Karlsruher NPD-Urteil Blaupause für AfD?
Ein Verbot der NPD - die sich inzwischen Die Heimat nennt - scheiterte vor fast genau sieben Jahren. Bei der Parteifinanzierung hat das Bundesverfassungsgericht jetzt durchgegriffen. Das wirkt sich auch auf die politische Debatte über die AfD aus.
Von Anne-Béatrice Clasmann und Corinna Schwanhold Donnerstag, 25.01.2024, 14:09 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 25.01.2024, 14:10 Uhr Lesedauer: 5 Minuten |
Nach dem Karlsruher Urteil zum Stopp der staatlichen Finanzierung der früheren NPD haben zahlreiche Politiker gefordert, mögliche Auswirkungen auf die AfD zu prüfen. „Es kann nicht sein, dass der Rechtsstaat seine eigenen Feinde finanziert. Die Folgen des Urteils darüber hinaus müssen jetzt zügig und sorgsam geprüft werden“, sagte der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Zuvor hatte bereits Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) angekündigt, mögliche Auswirkungen des Urteils zu analysieren.
Im Jahr 2021 hatte die AfD laut Rechenschaftsbericht Einnahmen in Höhe von rund 24,9 Millionen Euro. Davon stammten etwa 44 Prozent aus staatlichen Mitteln. Rund 26 Prozent waren Spenden. Weitere Einnahmen generierte die Partei unter anderem über Mitgliedsbeiträge, Mandatsträgerabgaben und Unternehmenstätigkeit.
Zum Vergleich: Von den Einnahmen der FDP im selben Jahr in Höhe von rund 51,5 Millionen Euro stammten rund 31 Prozent aus den Mitteln der staatlichen Parteienfinanzierung. Von den rund 86,7 Millionen Euro, die bei den Grünen 2021 an Einnahmen zusammenkamen, waren laut Rechenschaftsbericht etwa 35 Prozent staatliche Mittel.
Großspenden für die AfD
Über die Höhe der staatlichen Zuwendungen entscheidet die sogenannte Verwurzelung in der Gesellschaft, die sich an Wählerstimmen sowie an Spenden und Beiträgen misst.
Beispiele für Großspenden, von denen die AfD profitierte: Ein Bauunternehmer, der auch bei Kundgebungen von radikalen Rechten auftritt, ließ der AfD im Januar 2023 eine Spende von rund 265.000 Euro zukommen. Geld war zudem in die Kasse der Partei geflossen, nachdem ein Ingenieur aus Bückeburg 2018 die Partei in seinem Testament als Alleinerbin seines Millionenvermögens eingesetzt hatte. Allerdings seien Jahre später „Anspruchssteller“ aufgetaucht, heißt es aus dem Parteivorstand. Die Angelegenheit sei aber noch nicht abgeschlossen.
„Im Jahr 2022 war das Spendenaufkommen etwas geringer als im Vorjahr“, berichtete der Bundesschatzmeister der AfD, Carsten Hütter. 2023 sei die Entwicklung dann aus Sicht der Partei sehr positiv gewesen, mit einem Anstieg über den Jahresverlauf. „Und für den Januar 2024 kann ich sagen, dass wir deutlich besser dastehen, was neue Spenden angeht, als dies in den Jahren zuvor im Januar der Fall war“, sagte Hütter.
Parteiengesetz verbietet anonyme Spende
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte im März vergangenen Jahres ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin aus dem Jahr 2021 bestätigt, wonach die AfD eine hohe Strafzahlung wegen der Annahme einer Spende leisten muss. Die Spende war von zwei Unternehmen aus der Schweiz an den Kreisverband der AfD Bodenseekreis überwiesen worden, wie das Oberverwaltungsgericht mitteilte. Da das Parteiengesetz Parteien verbietet, anonyme Spenden anzunehmen, hatte die Bundestagsverwaltung gegenüber der AfD Sanktionszahlungen in Höhe von rund 396.000 Euro festgesetzt, was dem dreifachen Spendenbetrag entspricht.
Die AfD hatte die Auffassung vertreten, bei den in mehreren Tranchen überwiesenen rund 132.000 Euro, die vor der Bundestagswahl 2017 auf dem Konto des Kreisverbands der damaligen Spitzenkandidatin Alice Weidel eingegangen waren, handele es sich um Zuwendungen an Weidel, die nicht unter das Parteiengesetz fielen.
Im Jahr 2020 lenkte die AfD in einem anderen Rechtsstreit mit der Verwaltung des Bundestags um unzulässige Parteispenden für ihren Vorsitzenden Jörg Meuthen ein und akzeptiert eine Strafzahlung von knapp 270.000 Euro.
„Blaupause für die AfD“?
Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) verwies unterdessen auf hohe rechtliche Hürden bei Parteiverboten und der Einschränkung von Finanzströmen. „Das ist eine Frage, die die Gerichte klären müssen auf der Beweislage, die die Dienste ermitteln“, sagte der Wirtschaftsminister dem Fernsehsender Welt. Die offene Gesellschaft gebe auch ihren Feinden viel Raum, das gelte auch für die AfD. Er betonte: „Wir müssen zu den Prinzipien der offenen Gesellschaft stehen.“
CSU-Generalsekretär Martin Huber sagte, der Ausschluss der AfD von der Parteienfinanzierung müsse dringend und umfassend geprüft werden. „Die AfD wird vom Verfassungsschutz beobachtet, weil sie verfassungsfeindlich ist. Das Urteil könnte eine Blaupause für die AfD sein“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).
AfD-Schatzmeister Hütter sieht das naturgemäß anders. Er sagte: „Ich sehe hier keine Parallele und rechne daher auch nicht damit, dass der AfD der ihr zustehende Anteil aus der Parteienfinanzierung in der Zukunft vorenthalten wird.“
Rechtsextremistischer Verdachtsfall
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Das ermöglicht auch den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel, dazu zählt beispielsweise Observation. Die AfD will, dass diese Einstufung zurückgenommen wird. Eine Klage der Partei vor dem Verwaltungsgericht Köln blieb für sie ohne Erfolg. Eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster dazu wird im März erwartet.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag entschieden, dass die rechtsextreme Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD), die sich im Juni in „Die Heimat“ umbenannt hatte, für sechs Jahre von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen wird. Es war das erste Verfahren dieser Art am höchsten deutschen Gericht. Den Antrag hatten Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat gestellt.
Anträge auf ein Verbot der NPD waren 2003 und 2017 vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Derzeit wird auch über ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD diskutiert. Dies könnte nur von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat beantragt werden.
900.000 Menschen gegen Rechtsextremismus
SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert sagte, Grundlage für die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts seien jahrelange Recherchen gewesen, um das Wirken der Partei gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu belegen. „Kurzfristig sind solche Schritte gegen die AfD also nicht gangbar, und deshalb sollten wir den Schutz unserer Verfassung nicht allein den Karlsruher Richtern überlassen“, sagte er den „Westfälischen Nachrichten“.
Am vergangenen Wochenende hatten nach Polizeiangaben bundesweit mehr als 900.000 Menschen gegen Rechtsextremismus und für den Schutz der Demokratie demonstriert. Seither gab es weitere Protestkundgebungen, teils auch in kleineren Städten. Bei den Demonstrationen wurden auch Plakate hochgehalten, die sich gegen die AfD richteten.
Auslöser für die Proteste waren Enthüllungen des Recherchezentrums Correctiv über ein Treffen radikaler Rechter am 25. November in Potsdam, an dem einige AfD-Politiker sowie einzelne Mitglieder der CDU und der sehr konservativen Werteunion teilgenommen hatten. Der frühere Kopf der rechtsextremen Identitären Bewegung in Österreich, Martin Sellner, hatte bei dem Treffen nach eigenen Angaben über „Remigration“ gesprochen. Wenn Rechtsextremisten den Begriff verwenden, meinen sie in der Regel, dass eine große Zahl von Menschen ausländischer Herkunft das Land verlassen soll – auch unter Zwang. (dpa/mig) Aktuell Politik
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