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Europäischer Gerichtshof © de.depositphotos.com

Tausendfaches Unrecht beendet

EuGH-Urteil ermöglicht vielen Syrern Asyl-Folgeantrag

Deutschland hat Tausenden syrischen Kriegsdienstverweigerern zu Unrecht einen Asyl-Folgeantrag verweigert, wie jetzt aus einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs hervorgeht. Pro Asyl kritisiert die deutsche Praxis scharf.

Donnerstag, 08.02.2024, 16:50 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 08.02.2024, 16:53 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Fällt der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil, das die Gesetzeslage entscheidend zugunsten eines Geflüchteten verändert, hat dieser Anspruch darauf, dass sein Asylantrag erneut geprüft wird. Das entschieden am Donnerstag die Richter in Luxemburg im Fall eines Syrers, der nach Deutschland geflohen war. Auch andere Schutzsuchende können sich künftig auf das Urteil berufen.

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Wurde ein Asylantrag abgelehnt, wird der Folgeantrag bisher nur dann geprüft, wenn neue Gründe für den Asylantrag vorliegen. Das kann etwa sein, wenn sich die Verhältnisse im Herkunftsland erheblich geändert haben oder neue Beweise vorliegen. Laut der Entscheidung vom Donnerstag, kann auch ein Urteil des EuGH einen solchen neuen Umstand darstellen, der eine erneute Prüfung rechtfertigt.

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Ablehnung mit weitreichenden Folgen für Betroffene

Die Entscheidung bezieht sich auf den Fall eines Syrers, der 2012 nach Deutschland floh, weil er befürchtete, in Syrien zum Militärdienst einberufen oder verhaftet zu werden, wenn er sich dem verweigerte. Dem Mann wurde 2017 in Deutschland subsidiärer Schutz gewährt, er wurde aber nicht als Flüchtling anerkannt, was seit 2016 unter anderem starke Einschränkungen beim Familiennachzug mit sich bringt. Ähnlich erging es tausenden Männern.

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Nach einem Urteil des Gerichtshofs zur Situation von syrischen Kriegsdienstverweigerern stellte der Syrer einen neuen Asylantrag in Deutschland, weil das Urteil die Rechtslage zu seinen Gunsten verändert hatte. Der Folgeantrag wurde vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) als unzulässig abgewiesen. Begründung: es gebe keine „Änderung der Rechtslage“. Der Betroffene legte Berufung ein. Das deutsche Gericht fragte daraufhin den EuGH an, wie es verfahren sollte.

Tausenden Syrern Asylantrag zu Unrecht verweigert

Die Entscheidung der Luxemburger Richter zeige, dass Tausenden syrischen Kriegsdienstverweigerern in Deutschland zu Unrecht ein Asylfolgeantrag verweigert wurde, erklärte die Nichtregierungsorganisation Pro Asyl am Donnerstag. Vielen sei damit in Deutschland gleich zweimal Unrecht getan worden. „Erst lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ihren Antrag auf Flüchtlingseigenschaft fälschlicherweise ab. Und als der EuGH das klarstellte, wurde ihr Asylfolgeantrag abgelehnt – auch das war falsch. Aus dieser doppelten Niederlage vor dem EuGH muss das Bamf lernen, einen weniger restriktiven Kurs bei der Rechtsauslegung zu fahren“, fordert Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von Pro Asyl.

Der Menschenrechtsorganisation zufolge hat das Urteil über die Fälle der syrischen Kriegsdienstverweigerer hinaus Bedeutung. Darauf könnten sich auch andere Schutzsuchende künftig berufen, heißt es entgegen gängiger deutscher Praxis. „Wenn nach rechtskräftiger Ablehnung von Asylerstanträgen EuGH-Urteile ergehen, die mit erheblicher Wahrscheinlichkeit zur Zuerkennung internationalen Schutzes geführt hätten, dann muss ein Asylfolgeantrag nun zugelassen werden“, erklärt Pro Asyl. (epd/mig)
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