Neuer Höchststand
Immer mehr Anträge auf Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Deutschland ist auf Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen. Die Anerkennung von Berufsqualifikationen ist da ein wichtiger Punkt. Die Antragszahlen steigen und doch gibt Verbesserungspotenzial - an anderer Stelle.
Donnerstag, 22.02.2024, 10:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 22.02.2024, 16:01 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Immer mehr Menschen wollen sich ihre im Ausland erworbenen Berufsabschlüsse in Deutschland anerkennen lassen. Im Jahr 2022 sei mit rund 49.500 neuen Anträgen ein jährlicher Höchststand erreicht worden, sagte Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) am Mittwoch zur Vorstellung eines neuen Berichtes zu diesem Thema im Kabinett in Berlin. „Der Fachkräftemangel ist eine der größten Herausforderungen, vor der wir stehen. Umso erfreulicher ist es, dass die Berufsanerkennung so stark nachgefragt wird wie noch nie“, sagte sie. Die Gesamtzahl der Anträge habe sich seit dem letzten Anerkennungsbericht aus dem Jahr 2019 nahezu verdoppelt.
Seit dem 1. April 2012 gibt es in Deutschland einen Rechtsanspruch auf die Überprüfung der ausländischen Berufsqualifikation – und zwar unabhängig von der jeweiligen Staatsangehörigkeit und der Herkunft der Abschlüsse. Seit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes bis Ende 2022 wurden insgesamt rund 365.000 Anträge zur Anerkennung von bundesrechtlich oder landesrechtlich geregelten Berufen gestellt. Dabei hätten Berufe im Gesundheitswesen die größte Rolle gespielt, heißt es in dem neuen Bericht. Es geht etwa um Krankenpfleger und Ärzte. Aber auch Ingenieursberufe machten einen großen Anteil aus.
Knapp jedes zweite Verfahren endet mit Anerkennung
Nicht immer steht am Ende des Verfahrens eine Anerkennung der Qualifikationen: Von den Verfahren zu bundesrechtlich geregelten Berufen endeten laut dem Bericht im Jahr 2022 rund 47 Prozent mit der Bestätigung der vollen Gleichwertigkeit. Bei 41 Prozent wurde eine Auflage erteilt, um eine Gleichwertigkeit zu erreichen. Bei 10 Prozent wurde nur eine teilweise Gleichwertigkeit festgestellt – bei zwei Prozent keine Gleichwertigkeit.
Die gesetzlichen Fristen für die Bearbeitung der Anträge liegen laut Bericht bei zwei und vier Monaten. Im Jahr 2022 wurden 76 Prozent der Verfahren, die Berufe nach Bundesrecht betrafen, innerhalb dieser Frist abgeschlossen. Insgesamt sei die Bearbeitungszeit kürzer geworden, obwohl die Zahl der Anträge zugenommen habe, hieß es. Stark-Watzinger sagte: „Unser Ziel muss sein, dass ausländische Fachkräfte noch einfacher und schneller bei uns arbeiten können.“ Zusammen mit den Bundesländern solle der Vollzug der Anerkennungsverfahren noch einmal verbessert werden. (epd/mig) Leitartikel Panorama
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