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Richterhammer (Symbolfoto) © MiamiAccidentLawyer @ pixabay.com (Lizenz), bearb. MiG

Landessozialgericht

Bezieher von Grundsicherung müssen Deutschland-Aufenthalt beweisen

Wer Grundsicherung bezieht, muss im Zweifel beweisen können, dass er sich nicht im Ausland aufgehalten hat. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen im Falle eines nigerianischen Paares entschieden. Laut Jobcenter befand sich das Paar mehrjährig im Ausland.

Sonntag, 25.02.2024, 13:43 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 25.02.2024, 14:04 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Bezieher einer staatlichen Grundsicherung müssen laut einem Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen im Zweifel den Behörden ihren Aufenthaltsort nachweisen können. Die Beweislast liege bei ihnen und nicht etwa beim Jobcenter, entschied das Gericht im Falle eines nigerianischen Paares, das in Bremen gemeldet war, wie ein Sprecher in Celle mitteilte. (AZ: L 13 AS 395/21)

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Das Paar hatte den Angaben zufolge seit 2014 vom Jobcenter Grundsicherungsleistungen bezogen. Die Bundespolizei habe es dann 2018 bei der Einreise am Flughafen Bremen kontrolliert, wobei die Stempel in den Pässen auf einen mehrjährigen Auslandsaufenthalt schließen ließen. Das Jobcenter habe daraufhin die Leistungen eingestellt und eine Erstattung gefordert. Der Mann und die Frau hätten sich ohne Zustimmung außerhalb des Bereichs aufgehalten, von dem aus sie für eine Eingliederung in Arbeit zur Verfügung gestanden hätten.

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Rückzahlung von 33.000 Euro

Das Paar klagte laut Gericht dagegen. Es benannte Zeugen für einen Aufenthalt in Deutschland und verlangte einen Gegenbeweis vom Jobcenter, ohne Erfolg. Insgesamt müsse das Paar rund 33.000 Euro zurückzahlen, teilte das Gericht mit. Laut Beweisaufnahme gebe es für einen Aufenthalt in Deutschland keine belastbaren Nachweise. Die vom Jobcenter finanzierte Wohnung in Bremen sei nicht bewohnt worden, und es sei zu zahlreichen Meldeversäumnissen gekommen.

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Der Mann besäße einen Mitarbeiterausweis einer nigerianischen Transportfirma sowie eine Steuerkarte, seinen Reisepass habe er nachträglich manipuliert, hieß es weiter. Die Frau habe eine Zulassung als Rechtsanwältin in Nigeria. Ein Aufenthalt in Deutschland sei auch insoweit nicht glaubhaft, weil alle Kinder in Nigeria zur Schule gingen. (epd/mig) Aktuell Recht

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