Petition fordert Wiedereinstellung
Polizistin gefeuert, weil sie Rassismus anzeigt
Polizisten werden entlassen, wenn sie rassistisch in Erscheinung treten. Das ist bekannt. In einem Fall wurde eine Polizeianwärterin jedoch entlassen, weil sie auf Rassismus innerhalb der Polizei aufmerksam gemacht hatte. Eine Online-Petition fordert jetzt ihre Wiedereinstellung.
Donnerstag, 29.02.2024, 14:42 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 29.02.2024, 14:42 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Mit einer Online-Petition appellieren Unterstützer einer entlassenen Polizeikommissars-Anwärterin aus Niedersachsen an Landesinnenministerin Daniela Behrens (SPD), die Frau wieder einzustellen. Die 28-Jährige sei vor rund einem halben Jahr einen Tag vor ihrer Ernennung zur Polizeikommissarin gekündigt worden, weil sie unter anderem rassistische Äußerungen von Kollegen gemeldet habe, teilten die Initiatoren am Donnerstag in Berlin mit. Als angehende Polizistin sei sie auch gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vorgegangen und habe sich privat auf Instagram gegen rassistische Polizeigewalt ausgesprochen.
Die Petition wurde bis zum Donnerstag von rund 1.500 Personen unterzeichnet. Der Appell richtet sich auch an den Direktor der niedersächsischen Polizeiakademie mit Sitz in Nienburg, Carsten Rose. „Mehr denn je brauchen wir Menschen bei der Polizei, die eine klare Haltung für unsere Demokratie und Menschenrechte zeigen“, heißt es dort. Die angehende Polizistin habe weder eine Straftat begangen noch gegen die Verfassung verstoßen oder Menschen ungerecht behandelt. Ihr Verhalten sollte gelobt und nicht bestraft werden.
Fall vor Gericht
Eine Sprecherin des Innenministeriums in Hannover sagte, dort sei der Fall bekannt. Aufgrund eines laufenden Verfahrens könne sie aber keine weiteren Auskünfte dazu geben. Die Sprecherin betonte: „Der Polizei in Niedersachsen ist es ein Anliegen, jeden Ansatz von Rassismus und Diskriminierung im Ursprung zu bekämpfen.“
Gegen die Kündigung hat die entlassene Polizistin Klage beim Verwaltungsgericht Hannover eingereicht, wie eine Sprecherin des Gerichtes bestätigte (AZ: 2A 5953/23). Im Februar ging bei dem Gericht zudem ein Eilantrag ein, über den noch nicht entschieden ist (AZ: 2B 512/24). (epd/mig) Aktuell Panorama
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