23 Angriffe auf Flüchtlinge
Mehr als 1.000 Rechtsextremisten haben Waffenerlaubnis
Bei der Entwaffnung von Rechtsextremisten und „Reichsbürgern“ fordert die Linke mehr Tempo. Mehr als 1.000 von ihnen hatten Anfang des vergangenen Jahres noch eine Waffenerlaubnis. Nicht selten werden die Waffen gegen Geflüchtete eingesetzt.
Sonntag, 07.04.2024, 12:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 07.04.2024, 12:21 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Deutlich mehr als 1.000 Rechtsextremisten und „Reichsbürger“ sind zu Beginn vergangenen Jahres noch im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis gewesen. Zum Stichtag 31. Dezember 2022 hatten 1.051 Rechtsextremisten und etwa 400 „Reichsbürger“ mindestens eine waffenrechtliche Erlaubnis, wie aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Martina Renner hervorgeht.
Die Statistik ergab für das Jahresende 2021 im Vergleich 1.561 Rechtsextremisten und etwa 500 „Reichsbürger“ mit Waffenerlaubnis. Renner drang auf mehr Tempo bei der Entwaffnung von Extremisten. „Es braucht keine Ankündigungen, sondern konkretes Handeln der Behörden gegen bewaffnete Nazis und Reichsbürger“, sagte sie dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“. Es sei gefährlich, dass die Bundesregierung „die notwendigen Maßnahmen im Waffenrecht nicht voranbringt und zu scheitern droht“.
Faeser will Waffenrecht verschärfen
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will das Waffenrecht verschärfen. Konkret plant sie unter anderem ein Verbot kriegswaffenähnlicher Halbautomatikwaffen und eine Erlaubnispflicht für Armbrüste. Die Mitgliedschaft in einer vom Verfassungsschutz als extremistischer Verdachtsfall eingestuften Organisation soll dazu führen können, dass der Waffenschein entzogen wird. Zudem soll die Nutzung von Schießplätzen nur noch mit bestimmten Waffen erlaubt werden. Über die Änderung des Waffenrechts wird in der Koalition noch gerungen.
Zuletzt hatte das Verwaltungsgericht Gießen entschieden, dass einem vom hessischen Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestuften Mann nicht automatisch die Waffenerlaubnis entzogen werden kann. Alleine durch diese Einstufung ergebe sich keine waffen- oder sprengstoffrechtliche Unzuverlässigkeit, begründete das Gericht seinen Beschluss (Az. 9 L 280/24.GI). Erforderlich sei vielmehr eine „aktiv-kämpferischer Betätigung“ gegen elementare Verfassungsgrundsätze. Die Aktivitäten des Mannes wie die Teilnahme an Veranstaltungen der NPD ließen sich nicht als Unterstützung von verfassungsfeindlichen Vereinigungen einordnen.
23 Angriffe auf Flüchtlinge
Wie aus der Antwort auf die Anfrage von Renner hervorgeht, hat die Bundesregierung Kenntnis von 23 Schießübungen Rechtsextremer im Zeitraum von Anfang 2021 bis Ende 2022. In etwa der Hälfte der Fälle fanden diese allerdings im europäischen Ausland statt.
Renner erkundigte sich auch danach, wie oft Waffen oder gefährliche Werkzeuge bei Angriffen auf Flüchtlingen oder deren Unterkünfte benutzt wurden. Der Antwort zufolge gab es 2022 und 2023 insgesamt 23 Angriffe auf Flüchtlinge, bei denen eine Waffe zum Einsatz kam oder zumindest mitgeführt wurde. 20 davon wurden als rechtsextrem motiviert eingestuft. Hinzu kommen sechs Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte, bei denen Waffen im Spiel waren, wovon bei fünf von rechtsextremen Tätern ausgegangen wird. (epd/mig) Aktuell Panorama
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