
Charakterschwäche
Gericht bestätigt Rauswurf von Polizeianwärter wegen Rassismus
Ein Polizeianwärter soll sich in Chatgruppen rassistisch geäußert und Gewalt befürwortet haben. Das Polizeipräsidium übernahm ihn daraufhin nicht ins Beamtenverhältnis. Zu Recht, hat jetzt ein Gericht entschieden. Dem Beschuldigten fehle die charakterliche Eignung für den Polizeidienst.
Donnerstag, 18.04.2024, 15:53 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 18.04.2024, 15:53 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Mit menschenverachtenden Äußerungen in einer Chatgruppe hat sich ein Polizeianwärter in Duisburg beruflich ins Abseits befördert. Das Duisburger Polizeipräsidium habe den Mann zu Recht nicht ins Beamtenverhältnis auf Probe übernommen, befand das Düsseldorfer Verwaltungsgericht am Dienstag und lehnte eine Klage des Anwärters auf Übernahme ab (Az.: 2 K 6403/22).
Der habe sich in Chatgruppen rassistisch, frauen- und behindertenfeindlich geäußert und sogar die Anwendung von Gewalt gegen ein behindertes Kind befürwortet. Es bestünden erhebliche Zweifel an seiner charakterlichen Eignung für den Polizeidienst, bestätigte das Gericht die Entscheidung des Dienstherrn.
Zum Schutz der Menschenwürde verpflichtet
Polizisten seien zum Schutz der Menschenwürde verpflichtet. Mit diesen Anforderungen sei das Verhalten des Klägers unvereinbar. Die Verbreitung von Bildern, die Frauen verächtlich machen und das Verprügeln eines behinderten Kindes gutheißen, dokumentierten vielmehr eine «tiefgreifende Charakterschwäche», die ihn für den Polizeidienst disqualifiziere – zumal er seine Äußerungen nach wie vor zu bagatellisieren versucht habe.
Gegen das Urteil ist der Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster möglich. Aktuell Panorama
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