Brandenburg
Hohe Nachfrage vor Ende des Programms zum Familiennachzug von Syrern
Zehn Jahre lang konnten Angehörige von Flüchtlingen aus Syrien über ein Landesprogramm sicher nach Brandenburg nachziehen. Ende 2023 ließ Innenminister Stübgen das Programm auslaufen – trotz heftiger Kritik. Die letzten Anträge sind noch nicht bearbeitet.
Montag, 13.05.2024, 10:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 13.05.2024, 10:16 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Vor Auslaufen des Brandenburger Landesaufnahmeprogramms für syrische Flüchtlinge haben die Einreisen von Familienangehörigen zum Ende vergangenen Jahres wie erwartet deutlich zugenommen. 305 Syrer nutzten das Programm zum Familiennachzug, teilte das Innenministerium in Potsdam der Landtagsabgeordneten Andrea Johlige (Linke) auf eine Anfrage mit. Im Jahr zuvor waren dem Ministerium zufolge 189 Syrer eingereist, im Jahr 2021 waren es 124.
Das Landesaufnahmeprogramm war 2013 aufgelegt worden. Damit sollte Geflüchteten ermöglicht werden, Angehörige aus dem Bürgerkriegsland legal nach Brandenburg zu holen, wenn sie für ihren Lebensunterhalt bürgen können. Wer den Antrag stellte, musste seit einem Jahr in Deutschland leben und eine Aufenthaltsgenehmigung haben.
Stübgens Begründung für Stopp
Seit dem Programmstart kamen bis Ende 2023 nach vorläufigen Angaben 1.340 Angehörige syrischer Flüchtlinge nach Brandenburg. Die Zahl wird sich voraussichtlich erhöhen, da Ende 2023 noch nicht alle Einreiseanträge abschließend bearbeitet waren.
Innenminister Michael Stübgen (CDU) hatte die Regelung mit der Begründung gestoppt, die allgemeine Zuwanderung habe 2022 und 2023 massiv zugenommen und die Kommunen an die Grenzen ihrer Aufnahmekapazitäten gebracht. Außerdem gebe es zahlreiche weitere Aufnahmeprogramme des Bundes und des Landes.
BMI-Bestimmungen führten zum Aus
Ausschlaggebend für die Entscheidung zum Stopp des Programms waren laut einem Sprecher des Innenministeriums allerdings neue Bestimmungen des Bundesinnenministeriums für die Aufnahme von Verwandten. So sollen die kommunalen Ausländerbehörden im Einzelfall nachweisen, dass die Familienangehörigen nicht nur vor dem Bürgerkrieg in Syrien flohen, sondern sich akut in Not oder Bedrängnis befanden. Die Prüfung dieser Angaben sei für die Ausländerbehörden in Brandenburg jedoch schwierig bis unmöglich, hieß es. Das Aufnahmeprogramm sei daher nicht mehr umsetzbar.
Die Entscheidung Stübgens war auf scharfe Kritik des Flüchtlingsrates Brandenburg, kirchlicher Flüchtlings-Beratungsstellen und anderer Organisationen gestoßen. Die frühere Brandenburger Integrationsbeauftragte Doris Lemmermeier hatte sich entsetzt über die Entscheidung des Ministers gezeigt und die Verlängerung des Programms um ein weiteres Jahr gefordert. (dpa/mig) Aktuell Panorama
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