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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in Nürnberg © claudiodivizia/123rf.com

Bamf in der Kritik

Niedersachsen will keine Abschiebungen mehr aus Kirchenasyl vornehmen

Die Abschiebung einer Familie aus dem Kirchenasyl in Bienenbüttel sorgt für Proteste. Jetzt trafen sich die zuständige Bundesbehörde, das niedersächsische Innenministerium und die Kirche zum Gespräch. Aus dem Kirchenasyl sollen keine Abschiebungen mehr vorgenommen werden. Bamf steht in der Kritik.

Von Dienstag, 28.05.2024, 15:58 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 28.05.2024, 16:02 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Niedersachsen will keine Menschen mehr abschieben, die im Kirchenasyl Zuflucht gesucht haben. Das kündigte Innenministerin Daniela Behrens am Dienstag nach einem Gespräch mit Vertretern des zuständigen Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) und der evangelischen Kirche an. Die Anerkennungsquote des Bamf als Härtefall im Kirchenasyl liege derzeit nur bei 0,5 bis 1 Prozent, kritisierte die SPD-Politikerin. Das habe das Land in eine Situation gebracht, in der es zum Beispiel eine Familie aus dem Kirchenasyl in Bienenbüttel trotz menschlicher Härten nach Spanien überstellen musste. Das Land habe Vollzugshilfe für die Bundesbehörde leisten müssen.

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„Das ist insbesondere für die Betroffenen hoch belastend, aber auch für die Gemeinden und alle an diesen Verfahren Beteiligten keine angenehme Lage“, sagte Behrens. Ihr sei deshalb sehr daran gelegen, dass die Kirchen und das Bamf wieder ein gemeinsames Verständnis davon entwickeln, wann ein Härtefall vorliege. Beide Parteien hätten weitere Gespräche zu diesem Thema vereinbart. „Die Landesregierung respektiert das Kirchenasyl und wird vor diesem Hintergrund keine weiteren Überstellungen oder Abschiebungen aus dem Kirchenasyl vornehmen“, sagte die niedersächsische Innenministerin.

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Anlass für das Gespräch in Hannover war die Abschiebung einer russischen Familie aus dem Kirchenasyl in Bienenbüttel (Landkreis Uelzen). Nach Auffassung des Bamf lag bei der vierköpfigen Familie, die in Deutschland Asyl beantragt hatte, kein Härtefall vor. Die Familie wurde nach Barcelona geflogen, weil sie über Spanien eingereist war.

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Mehr Menschen in Kirchenasyl

Die Zahl der Menschen im Kirchenasyl ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Allein in Niedersachsen waren es nach Zahlen des Bamf im vergangenen Jahr 137 Fälle mit 159 Personen, im ersten Quartal 2024 gab es demnach 34 Fälle von Kirchenasyl mit 39 Personen. 2022 waren es erst 65 Fälle mit 82 Menschen gewesen.

Hannovers Landesbischof Ralf Meister begrüßte die Ankündigung der Innenministerin, keine weiteren Abschiebungen aus dem Kirchenasyl mehr vorzunehmen. „Ein Vorgehen wie in Bienenbüttel ohne vorherige Absprachen mit uns als Kirchen bedeutet für die geflüchteten Menschen eine große Härte und ist auch für die betreuenden Personen in der Kirchengemeinde erschütternd“, sagte der Theologe. „Kirchengemeinden werden auch in Zukunft nach sorgfältiger Prüfung und als Gewissensentscheidung Kirchenasyl gewähren.“ Aus christlicher Sicht sei das dann der Fall, wenn für die Schutzsuchenden Härten für die Gesundheit, das Leben oder die Psyche bestehen. „Sakral oder sakral genutzte Räume genießen in unserem Land einen besonderen Schutz, der nicht angetastet werden sollte“, sagte Meister.

Bamf in der Kritik

Dem Bischof zufolge waren im Jahr 2015 in Niedersachsen noch 75 bis 80 Prozent der Kirchenasylfälle auch vom Bamf als Härtefälle anerkannt worden. Die Gemeinde in Bienenbüttel nannte als Härtefall-Gründe bei der vierköpfigen Familie den Gesundheitszustand der Mutter, die positive Prognose zur Integration, Arbeitsangebote für Vater und Sohn sowie die gelungene Eingliederung der Tochter in den Schulbetrieb eines Gymnasiums.

Bei den Kirchenasyl-Fällen handelt es sich laut Innenministerium in der Regel um sogenannte Dublin-Fälle. Das heißt, die betroffenen Menschen reisten über einen anderen EU-Mitgliedstaat, in dem sie bereits Asyl beantragt hatten, nach Deutschland ein und stellten hier wiederum einen Asylantrag. Die Zuständigkeit liegt nach aktueller Rechtslage damit in dem EU-Land, in dem der erste Antrag gestellt wurde. (dpa/mig) Aktuell Panorama

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