Brandenburg
Justiz muss Rechtsextremen doch nicht als Referendar akzeptieren
Brandenburg wollte verhindern, dass ein Rechtsextremer seine Juristen-Ausbildung nach dem Studium fortsetzt. Ein Gericht entschied zunächst, dass er sein Referendariat antreten darf. Das Oberverwaltungsgericht hat die Entscheidung jetzt kassiert.
Sonntag, 09.06.2024, 10:39 Uhr|zuletzt aktualisiert: Samstag, 08.06.2024, 21:44 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Die brandenburgische Justiz muss einen Funktionär der aus der rechtsextremen NPD hervorgegangenen Partei „Die Heimat“ vorerst nicht in den juristischen Vorbereitungsdienst aufnehmen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg habe einen Eilantrag eines „hohen Funktionärs der Partei“, der zum Referendariat zugelassen werden wollte, abgelehnt, teilte das Gericht am Mittwoch in Berlin mit. Der am Dienstag ergangene Beschluss in dem Beschwerdeverfahren ist unanfechtbar. (AZ: OVG 4 S 14/24)
Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Cottbus in einem Eilverfahren entschieden, dass der Rechtsextremist zum Referendariat zugelassen werden muss. Er sei nicht vorbestraft. Rechtsextreme Anschauungen und Aktivitäten sowie mangelnde Verfassungstreue eines Bewerbers ermöglichten nur, ihn von bestimmten hoheitlichen Befugnissen auszuschließen. (AZ: VG 1 L 199/24)
Behörde muss Verfassungsfeinde nicht ausbilden
Das Oberverwaltungsgericht betonte nun, nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1977 dürfe die Einstellungsbehörde Bewerber ablehnen, die die freiheitliche demokratische Grundordnung bekämpften. Die in der Verfassung enthaltenen Wertentscheidungen schlössen es aus, dass der Staat diejenigen ausbilde, die auf die Zerstörung der Verfassungsordnung abzielten.
In seinen Urteilen von 2017 zum Parteiverbot der NPD und von 2024 zum Ausschluss der Partei „Die Heimat“ von der Parteienfinanzierung habe das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsfeindlichkeit der Partei nicht zuletzt mit der Betätigung des Antragstellers begründet, betonte das Oberverwaltungsgericht. (epd/mig) Aktuell Recht
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