Brandenburg
Compact-Moderatorin und Lehrerin scheitert mit Eilantrag vor Gericht
Der Fall löste Empörung aus: Eine Lehrerin moderierte den Nachrichtenkanal eines rechtsextremen Magazins. Gegen ihre Entlassung aus dem Beamtenverhältnis ging die Lehrerin gerichtlich vor – und jetzt ist im Eilverfahren gescheitert.
Dienstag, 11.06.2024, 11:48 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 11.06.2024, 11:54 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Eine Lehramtskandidatin in Brandenburg, die wegen ihrer engen Verbindungen in rechtsextreme Kreise aus dem Beamtenverhältnis entlassen wurde, ist mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht in Frankfurt (Oder) gescheitert. Das Gericht habe bereits vergangenen Donnerstag den Antrag der Frau abgelehnt, erklärte ein Gerichtssprecher am Montag.
Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass die Frau „nicht die für die Berufung in das Beamtenverhältnis erforderliche Gewähr der Verfassungstreue“ biete. Sie kann gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.
Das Bildungsministerium hatte der angehenden Lehrerin im vergangenen Jahr das Führen der Dienstgeschäfte untersagt und einen Bescheid zur Entlassung aus dem „Beamtenverhältnis auf Widerruf“ zugestellt. Ursache war unter anderem ein Bericht des „Tagesspiegels“, wonach an einer Schule eine Referendarin mit Verbindungen in die rechtsextreme Szene tätig ist.
Moderation eines rechtsextremen Kanals
In dem Bericht hieß es, an einer Schule im Landkreis Märkisch-Oderland absolviere eine Frau ihr Referendariat, die mehrfach als Moderatorin für den Nachrichtenkanal des „Compact“-Magazins tätig gewesen sein soll. Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft dieses Magazin seit 2021 als erwiesen rechtsextremistische Bestrebung ein.
Das brandenburgische Bildungsministerium hatte im Umgang mit dem Fall Kritik auf sich gezogen: Die Lehramtskandidatin wurde nicht schon mit Bekanntwerden des Falles im Ministerium aus dem Dienst entlassen, sondern nachdem Medien den Fall öffentlich gemacht hatten. (dpa/mig) Aktuell Recht
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