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Vater und Tochter (Symbolfoto) © de.depositphotos.com

„Generalverdacht“

Anerkennung von Vaterschaften künftig nur mit Ok der Ausländerbehörde

Die Anerkennung einer Vaterschaft führt bei einem ausländischen Elternteil in der Regel zu einem Aufenthaltsrecht in Deutschland. Die Bundesregierung befürchtet trotz geringer Fallzahlen, dass das missbraucht wird. Ein neues Gesetz soll das verhindern. Experten üben scharfe Kritik: Generalverdacht und Diskriminierung.

Mittwoch, 12.06.2024, 17:29 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 12.06.2024, 17:29 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Die Anerkennung von Vaterschaften mit ausländischen Beteiligten soll künftig strenger kontrolliert werden. Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch in Berlin ein Gesetz auf den Weg, das sogenannte missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen besser verhindern soll. Diese haben allein zum Ziel, Mutter oder Vater sowie dem Kind ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zu verschaffen. Die geltenden Regeln zur Verhinderung dieses Missbrauchs seien nicht effektiv genug, hieß es zur Begründung.

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Täuschungen und Rechtsmissbrauch, um an ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zu kommen, werde ein deutlicher Riegel vorgeschoben, erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Auch der damit verbundene missbräuchliche Bezug von Sozialleistungen solle damit gestoppt werden. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sagte, die geplante Gesetzesänderung stehe beispielhaft für eine „neue Realpolitik in der Migration“. Innen- und Justizministerium haben den Entwurf gemeinsam erarbeitet.

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Vaterschaft nur mit Zustimmung der Ausländerbehörde

Demzufolge soll künftig gelten, dass für die Anerkennung der Vaterschaft die Zustimmung der Ausländerbehörde erforderlich ist, wenn Vater oder Mutter die deutsche Staatsbürgerschaft oder ein sicheres Aufenthaltsrecht haben, der Partner oder die Partnerin aber nur ein befristetes Bleiberecht oder eine Duldung. Die Zustimmung soll versagt werden, wenn Missbrauch vermutet wird, etwa weil sich die vermeintlichen Eltern erst kürzlich kennengelernt haben oder der vermeintliche Vater schon mehrfach Vaterschaften von Kindern ohne deutsche Staatsbürgerschaft anerkannt hat.

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Umgekehrt soll die Zustimmung erteilt werden, unter anderem wenn ein Vaterschaftstest vorliegt, die Eltern seit mindestens einem halben Jahr zusammenwohnen oder nach der Geburt des Kindes geheiratet haben. Stellt sich nach einer Zustimmung heraus, dass sie auf falschen Tatsachenangaben beruhte oder Mitarbeitende der Ausländerbehörden bedroht oder bestochen wurden, kann die Zustimmung auch nachträglich innerhalb einer fünfjährigen Frist zurückgenommen werden. Die Vaterschaft würde dann rückwirkend entfallen.

900 Verdachtsfälle pro Jahr

Die bisherige Regelung sieht vor, dass die Stellen, die die Vaterschaft beurkunden, etwa ein Notar oder das Jugendamt, die Anerkennung bei Missbrauchsverdacht aussetzen. Diese Stellen könnten die relevanten Informationen aber schwer ermitteln, deshalb sei das Verfahren nicht effektiv, hieß es aus dem Bundesinnenministerium.

Nach Angaben des Ministeriums wurden in den Jahren 2018 bis 2021 insgesamt 1.769 Fälle bearbeitet, in denen ein Missbrauch vermutet wurde. Bei nur rund 290 Fällen davon wurde aber tatsächlich Missbrauch festgestellt. Weitere rund 1.800 Fälle seien in Auslandsvertretungen geprüft worden, mit sehr geringer Quote an festgestellten Missbräuchen. Es werde aber davon ausgegangen, dass die tatsächliche Zahl von Missbräuchen höher ist, da durch das jetzige Verfahren vermutlich nicht jeder Missbrauch erkannt würde, hieß es.

Familienverband kritisiert Diskriminierung

Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften (iaf) kritisiert die Gesetzesverschärfung. Aus menschenrechtlicher Perspektive erscheine angesichts der geringen Fallzahl eine Gesetzesverschärfung in diesem Ausmaß „sehr bedenklich“, heißt es in einer Stellungnahme des Verbandes an die beiden zuständigen Ministerien, die dem MiGAZIN vorliegt. Bei umgerechnet 73 Fällen pro Jahr sei es „unverhältnismäßig, eine derart große Bevölkerungsgruppe unter Generalverdacht zu stellen“.

Der iaf sieht in dem Gesetz „eine deutliche Diskriminierung von Menschen mit Migrationsgeschichte aufgrund des Aufenthaltsstatus“, heißt es in der Stellungnahme. „Der derzeitige ausschließlich mit negativen Konnotationen geführte Migrationsdiskurs scheint bei dem vorliegenden Referentenentwurf Pate gestanden zu haben“, so der iaf weiter. (epd/mig)

  Leitartikel Politik

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