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Europäische Union (Symbolfoto) © 123rf.com

Frist: 11. Juni 2026

EU-Kommission legt Umsetzungsplan für EU-Asylreform vor

Die EU-Asylreform ist verabschiedet. Aber noch stehen die neuen Regeln nur auf Papier, die Umsetzung werde eine Herkulesaufgabe, erklärte die EU-Kommission. Sie will den Mitgliedsstaaten unter die Arme greifen. Dem umstrittenen Ruanda-Modell erteilt sie eine Absage.

Mittwoch, 12.06.2024, 16:50 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 12.06.2024, 16:51 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Nach der Einigung auf eine Verschärfung des EU-Asylrechts hat die EU-Kommission einen umfassenden Plan für die Umsetzung des Gesetzespaketes für die kommenden zwei Jahre vorgelegt. Die Reform umfasse Tausende von Seiten, sie zum Leben zu erwecken, sei eine „Herkulesaufgabe“, sagte EU-Kommissar Margaritis Schinas am Mittwoch in Brüssel. Als Hilfestellung lege die Kommission einen Arbeitsplan für die Umsetzung vor und unterstütze die Staaten mit zusätzlichen 3,6 Milliarden Euro allein aus dem Haushalt der EU-Generaldirektion für Migration und Inneres.

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Nach jahrelangen Verhandlungen hatte die EU die umstrittene Reform des EU-Asylsystems im Mai final beschlossen. Das Gesetzespaket enthält zehn Bausteine und sieht unter anderem vor, dass Asylsuchende mit geringer Bleibechance schneller und direkt von den EU-Außengrenzen abgeschoben werden. Dahinter stehen die sogenannten Grenzverfahren. Geplant ist außerdem ein Solidaritätsmechanismus zur Verteilung von Schutzsuchenden. Wollen Staaten keine Flüchtlinge aufnehmen, können sie auch finanzielle Hilfe leisten.

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Umsetzungsfrist: 11. Juni 2026

Die EU-Asylreform ist am Montag in Kraft getreten. Die EU-Staaten müssen sie bis zum 11. Juni 2026 umsetzen. Die Kommission will die Fortschritte bei der Umsetzung der Reform genau überwachen und dem Europäischen Parlament und dem Rat, dem Gremium der Staats- und Regierungschefs, regelmäßig Bericht erstatten. Der Plan für die Umsetzung soll den Mitgliedsstaaten am Donnerstag vorgelegt werden. Auf dieser Grundlage sollen diese dann bis Dezember nationale Umsetzungspläne vorlegen.

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Formal enthalte die Reform keine Vorgaben zur Zusammenarbeit mit Drittstaaten außerhalb der EU. Die Kommission halte diese „externe Dimension“ der Migrationspolitik aber für einen fundamentalen Bestandteil des europäischen Migrationssystems, sagte Schinas. Die aktuelle Kommission habe in dieser Hinsicht einen Paradigmenwechsel angestoßen.

Absage an das britische Ruanda-Modell

Dem sogenannte „Ruanda-Modell“ der britischen Regierung zur Auslagerung von Asylverfahren erteilte er dagegen eine Absage. Das Modell sei nicht vereinbar mit europäischem Recht. „Das ist eine Linie, von der ich mir wünsche, dass die EU sie nicht übertritt. Wir sind eine EU der Werte und das definiert uns“, sagte Schinas. In Deutschland hatten FDP- und Unionspolitiker Interesse an dem britischen Modell gezeigt.

Einige EU-Staaten haben bereits angedroht, die neuen Regeln der EU-Asylreform nicht umsetzen zu wollen, etwa die neue rechte Regierung um Geert Wilders in den Niederlanden. Die Verhandlungen seien beendet und die Reform gültiges EU-Recht, betonte Schinas. „Wir sind zuversichtlich, dass die Umsetzung funktioniert.“ (epd/mig) Aktuell Politik

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