8.400 Euro Geldstrafe
Angehende Polizistin verurteilt – „Rassismus und nichts anderes“
In der Berliner Polizeiakademie soll eine Anwärterin einen Kollegen, eine Person of Color, beleidigt und Affengestiken gemacht haben. Jetzt sprach der Richter: Die Geste sei „Rassismus und nichts anderes“. Die Angeklagte widerspricht: Sie habe keinen Affen, sondern ein Huhn imitiert.
Dienstag, 09.07.2024, 15:14 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 09.07.2024, 15:14 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Eine angehende Polizistin soll wegen rassistischer Äußerungen eine Geldstrafe von 8.400 Euro zahlen. Das Amtsgericht Tiergarten sprach die 35-Jährige der Beleidigung in zwei Fällen sowie der Volksverhetzung schuldig. Einen Kollegen, einer Person of Color, habe sie in einem Fall bei Trainingseinheiten in der Berliner Polizeiakademie aufgefordert, „Sitz zu machen“. Einen Monat später habe sie ihn als „asozial“ beleidigt und gesagt, er solle Deutsch lernen. Zuletzt habe sie Affengestiken in Richtung des 32-Jährigen gemacht. Die Geste sei „Rassismus und nichts anderes“, sagte der Vorsitzende Richter. Berufung gegen das Urteil ist möglich.
Um drei mutmaßliche Taten zwischen Juli und August 2023 ging es in dem Prozess. Laut Staatsanwaltschaft hat die 35-Jährige durch ihr Verhalten „eine bestimmte Bevölkerungsgruppe in einer Form verächtlich gemacht, die das Vertrauen in die Rechtssicherheit stören kann“. Der Staatsanwalt sagte in seinem Plädoyer, er sehe in der Angeklagten „keine gefestigte Rassistin“, aber sie müsse sich wegen rassistischer Äußerungen verantworten. „Diese zielten klar darauf ab, den Mann zu diskreditieren.“
Angeklagte: Affengeste sei Hühnergeste
Die Angeklagte, die inzwischen Polizeibeamtin auf Probe ist, hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. „Rassismus ist mir völlig fremd“, erklärte die 35-Jährige. Sie als Anwärterin sei von Mitschülern gemobbt worden. Der 32-Jährige habe ihr „etwas anhängen“ wollen. Die Geste, zu der sie sich durch ihn provoziert gefühlt habe, sei durch den 32-Jährigen „falsch interpretiert worden“. Es habe sich um eine scherzhafte „Hühnergeste“ gehandelt.
Der 32-Jährige hatte nach Gesprächen in der Polizeiakademie gegen die damalige Mitschülerin Anzeige erstattet. „Ich fühlte mich durch Affengestik rassistisch beleidigt“, sagte der heutige Polizeibeamte im Prozess. Eineinhalb Jahre lang habe es zwischen ihm und der Frau keine Probleme gegeben. Warum es dann zu Spannungen kam, könne er nicht erklären. Ein weiterer damaliger Anwärter sagte als Zeuge, auch er habe die Pose in Richtung des 32-Jährigen gesehen. Die Frau habe ihre Fäuste in Richtung ihrer Achseln bewegt und Affengestiken nachgemacht.
8.400 Euro Geldstrafe + Entfernung aus dem Dienst
Mit den verhängten 120 Tagessätzen zu je 70 Euro folgte das Gericht dem Antrag des Staatsanwalts. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert. In der Klasse habe eine frauenfeindliche Atmosphäre geherrscht – „es mündete in Mobbing“, sagte der Anwalt. Er halte die Vorwürfe für „konstruiert“.
Sollte das Urteil rechtskräftig werden, müsse die Angeklagte mit erheblichen beruflichen Nachteilen rechnen, hieß es weiter im Urteil. Das sei bei der verhängten Strafe berücksichtigt worden. Die Polizeibeamtin auf Probe werde im Fall einer rechtskräftigen Verurteilung wohl aus dem Dienst entfernt, heiß es am Rande. Ob die Frau Berufung gegen das Urteil einlegen wird, blieb zunächst offen. (dpa/mig) Aktuell Recht
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