Herabwürdigender Angriff
Urteil: Polizisten sind kein „Rassistenverein“
Die Meinung darf zwar frei geäußert werden. Aber wer Polizisten ohne Grund als „Rassistenverein“ bezeichnet, der überzieht es. Das haben Stuttgarter Richter entschieden. Das sei ein hoher herabwürdigender Angriff auf die Ehre der Polizisten.
Mittwoch, 17.07.2024, 14:35 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 17.07.2024, 14:35 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Wer Polizisten grundlos als „Rassistenverein“ bezeichnet, macht sich der Beleidigung schuldig. Das hat nach dem Stuttgarter Amtsgericht auch das dortige Landgericht entschieden und laut Gerichtssprecher Einwände eines jungen Angeklagten gegen seine Verurteilung verworfen. Das Amtsgericht hatte den damals 25-Jährigen Mitte Januar wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen verurteilt. Laut Landgericht ist das Urteil inzwischen rechtskräftig.
Nach Angaben des Gerichts hatte der Mann im Oktober vergangenen Jahres an einer Stuttgarter U-Bahn-Haltestelle zu einer Polizistin und einem Polizisten gesagt: „Da ist ja wieder der Rassistenverein!“ Die Beamten zeigten den Mann daraufhin an.
Hoher herabwürdigender Angriff
Es sei nicht mehr vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sei, Amtsträger in Uniform mit einer solchen Aussage gezielt persönlich zu diffamieren, ohne dass dies im Rahmen Meinungsaustauschs stattfinde, entschied das Landgericht nach Angaben des Sprechers.
Der Vorwurf, Rassist zu sein, sei ein hoher herabwürdigender Angriff auf die Ehre der betroffenen Polizeibeamten. Dadurch könne das Vertrauen der Bürger in die Integrität der Betroffenen erschüttert werden, hieß es weiter. (dpa/mig) Aktuell Recht
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