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Brandenburg

AfD klagt gegen Verfassungstreue-Check für angehende Beamte

Für angehende Beamte gibt es in Brandenburg ab September eine Prüfung, ob sie Verfassungsgegner sind. Die AfD hat etwas dagegen. Jetzt muss sich das Verfassungsgericht mit einer Klage gegen das neue Gesetz befassen.

Dienstag, 20.08.2024, 15:49 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 21.08.2024, 11:50 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Die AfD im Brandenburger Landtag geht mit einer Klage gegen den neuen Verfassungstreue-Check für Beamte vor. „Wir halten dieses Gesetz für verfassungswidrig“, sagte die AfD-Abgeordnete Lena Kotré. „Es gibt Eingriffe in mehrere Grundrechte – ganz besonders in das Grundrecht der Berufsfreiheit.“ Sie sieht auch einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, weil hauptamtliche Bürgermeister nicht unter die geplante Prüfung der Verfassungstreue fallen.

Mit dem Check sollen Extremisten unter angehenden Beamten ab 1. September besser aufgespürt werden können. Der Landtag stimmte im April mehrheitlich für das Gesetz, das nach Angaben des Innenministeriums bundesweit bisher einmalig ist.

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Vor dem Amtseid gibt es für angehende Beamtinnen und Beamte demnach künftig eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz, ob sie mit Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung aufgefallen sind. Umstritten ist auch eine Änderung des Disziplinarrechts mit Wegfall der Disziplinarklage, die die AfD ebenfalls kritisiert.

AfD-Fraktion will keine „Marionetten“ der Regierung

Das Verfassungsgericht bestätigte den Eingang der Klage. Das Normenkontrollverfahren sei von einem Fünftel der Mitglieder des Landtags eingereicht worden, sagte eine Gerichtssprecherin der Deutschen Presse-Agentur. Dabei handelt es sich um die 24 Landtagsabgeordneten der AfD. Sie wenden sich über eine Anwaltskanzlei mit ihrer Klage laut Gericht in einem Schriftstück von 140 Seiten plus Anlagen gegen das Gesetz.

Die AfD-Fraktion befürchtet nach eigener Darstellung vor allem, dass Beamte mundtot gemacht werden sollen. „Wir können keine Marionetten gebrauchen“, sagte AfD-Fraktionschef Hans-Christoph Berndt. Die Abgeordnete Kotré setzte das Gesetz mit dem umstrittenen sogenannten Radikalenerlass von 1972 gleich.

Dieser sah unter anderem eine Anfrage beim Verfassungsschutz vor jeder Einstellung in den öffentlichen Dienst vor, um den Staat vor möglichen Verfassungsfeinden zu schützen. Der Bund und die sozialdemokratisch regierten Länder rückten 1979 von dem Beschluss ab. Bayern schaffte ihn als letztes Bundesland im Jahr 1991 ab.

Minister: Gesetz soll Berufsbeamtentum schützen

Innenminister Michael Stübgen (CDU) verteidigte das neue Gesetz. „Dass Verfassungsfeinde alles tun, um den Verfassungstreue-Check abzuschaffen, überrascht nicht“, sagte er und wies einen Zusammenhang mit dem Radikalenerlass zurück. „Beim Verfassungstreue-Check handelt es sich nicht um eine Neuauflage des Extremisten-Beschlusses.“

Das Gesetz stamme aus der Mitte des Parlaments und solle das Berufsbeamtentum in Brandenburg besser vor Verfassungsfeinden jeglicher Couleur schützen, sagte Stübgen. Die Prüfung der Verfassungstreue sei schon jetzt Pflicht, das Gesetz regele nur das Verfahren.

Initiiert wurde das Gesetz, weil mehrere Beamte im Staatsdienst rechtsextrem aufgefallen waren. Darunter waren Polizisten, Verwaltungsmitarbeiter oder auch Lehrer an öffentlichen Schulen. Der Beamtenstatuts macht eine Entfernung oder Entlassung aus dem Dienst schwierig. Das Gesetz soll verhindern, dass Verfassungsfeinde überhaupt verbeamtet werden

Änderung des Disziplinarrechts ist umstritten

Der Check gilt laut Ministerium nur für Bewerber, die bereits für eine Einstellung ausgewählt wurden und bei denen die Verfassungstreue das letzte zu prüfende Kriterium vor der Einstellung sei. Die Linke hatte im Landtag ebenfalls gegen den Check gestimmt. Sie sieht wie die AfD auch Risiken im neuen Disziplinarrecht.

Damit soll nach dem Vorbild des Bundes und Baden-Württembergs das Vorgehen gegen mögliche Verfassungsfeinde verschärft werden, die bereits im Staatsdienst arbeiten. Bisher mussten Beamte in solchen Fällen aus dem Dienst geklagt werden. Nun kann der Staat dies anordnen. Betroffene können vorher Stellung nehmen und klagen. (dpa/mig) Aktuell Politik

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