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Schulweg (Symbolfoto) © 123rf.com

„Zwei-Klassen-Gesellschaft“

Wohlfahrtsverband kritisiert: Keine Schule für viele Flüchtlingskinder

Nach den Sommerferien beginnt in Nordrhein-Westfalen die Schule wieder – nicht jedoch für viele Flüchtlingskinder, die in Sammelunterkünften des Landes leben, kritisiert die Wohlfahrtspflege und beklagt eine „Zwei-Klassen-Gesellschaft“.

Dienstag, 20.08.2024, 13:52 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 21.08.2024, 11:46 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Der Paritätische Wohlfahrtsverband NRW kritisiert zum Schulstart, dass viele Kinder aus Flüchtlingsfamilien keine Schule besuchen können. So werde Kindern und Jugendlichen, die in Sammelunterkünften des Landes untergebracht sind, der Besuch von Schulen und Kindertageseinrichtungen verwehrt, teilte der Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege mit.

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„Freunde treffen und gemeinsam lernen: Das neue Schuljahr geht los. Doch bei Kindern gilt eine Zwei-Klassen-Gesellschaft in NRW“, kritisiert Christian Woltering, Vorstand des Paritätischen NRW. „Stattdessen sind sie über eine lange Zeit zum Nichtstun unter menschenunwürdigen Bedingungen verdonnert. Bildung und Schutz werden ihnen systematisch verwehrt“, beklagte Woltering. Ersatzangebote schulischer Bildung gebe es nur vereinzelt. Nach Angaben des Paritätischen Wohlfahrtverbands leben mehr als 3.500 Kinder und Jugendliche in den Landeseinrichtungen.

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Kein geeigneter Ort für Kinder

Diese seien kein geeigneter Ort für Kinder. Die jungen Menschen seien dort „weitestgehend ungeschützt und ungehört den Risiken einer langfristigen Sammelunterbringung ausgesetzt“, hieß es weiter. Für Familien müsse die Unterbringung in den großen Landeseinrichtungen auf ein absolutes Minimum begrenzt werden.

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Stattdessen sollte eine Unterbringung in dezentralen Wohnungen priorisiert werden, fordert der Verband. „Geflüchtete Kinder und Jugendliche haben das Recht auf ein Aufwachsen unter förderlichen Bedingungen und den schnellstmöglichen Zugang zu Bildung“, betonte Woltering.

Ministerium: An Regelschule heranführen

Laut Schulgesetz sind Kinder von Asylbewerbern sowie alleinstehende minderjährige Geflüchtete erst schulpflichtig, sobald sie einer Gemeinde zugewiesen werden, wie das Ministerium für Familie und Integration auf Anfrage mitteilte. In den Landesaufnahmeeinrichtungen sind sie in der Zeit davor untergebracht.

In 27 von 30 Zentralen Unterbringungseinrichtungen gebe es zurzeit aber ein schulnahes Bildungsangebot, teilte eine Sprecherin mit. Die Kinder könnten innerhalb ihres sozialen Umfelds eine strukturierte Lernumgebung mit qualifiziertem Lehrpersonal erleben und erste Deutschkenntnisse erwerben, um so auf den späteren Besuch einer Regelschule vorbereitet zu werden. Zudem sei die Verweildauer für Familien und Minderjährige in den Landesunterkünften auf ein halbes Jahr beschränkt. Aktuell seien in den Landesunterkünften mehr als 2.100 Kinder im schulpflichtigen Alter untergebracht. (dpa/mig) Leitartikel Panorama

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