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Potsdam

Gericht weist Eilantrag gegen Flüchtlingsunterkunft zurück

Eine geplante Geflüchtetenunterkunft in Potsdam erhitzt die Gemüter: Die Stadt will Geflüchtete ausgewogen verteilen, Anwohner wollen mehr Mitsprache – und zumeist weniger Geflüchtete in der Nachbarschaft. Ein Eilantrag landete nun vor Gericht.

Donnerstag, 22.08.2024, 15:33 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 22.08.2024, 15:33 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Das Verwaltungsgericht Potsdam hat einen Eilantrag gegen eine geplante Flüchtlingsunterkunft in der Landeshauptstadt zurückgewiesen. „Wir haben nach überschlägigen Prüfung keine Fehler der Baugenehmigung feststellen können, die die Rechte des Nachbars verletzen“, sagte ein Sprecher des Gerichts. Der Antragssteller kann eine weitere Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg binnen zwei Wochen einlegen. Zunächst hatte der „Tagesspiegel“ berichtet.

Die Stadt Potsdam machte zuletzt deutlich, am Plan einer Unterkunft für Geflüchtete im Stadtteil Kirchsteigfeld festhalten zu wollen. Der Standort eigne sich sowohl hinsichtlich der vorhandenen sozialen Infrastruktur als auch durch seine gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr „sehr gut“, erklärte eine Sprecherin der Stadtverwaltung. Es gehe der Stadt auch darum, Unterbringungsmöglichkeiten für Schutzsuchende zu schaffen, die „ausgewogen im Stadtgebiet verteilt sind sowie langfristig zur Verfügung stehen“.

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Die Stadt will die Unterkunft nach eigenen Angaben im dritten Quartal 2024 eröffnen. Der tatsächliche Zeitpunkt der Umbaumaßnahmen sei aber noch von vertraglich offenen Fragen abhängig, führte die Sprecherin der Stadtverwaltung aus.

„Echte“ Bürgerbeteiligung gefordert

Einige Anwohner fühlen sich in den Planungen um die Unterkunft übergangen. In einer Petition auf dem Online-Portal change.org hieß es, die Behörden würden „ohne jegliche Bürgerbeteiligung vollendete Tatsachen“ schaffen. Zudem seien die Anwohner beispielsweise über die Zahl der Unterbringungsplätze falsch informiert worden. In der Petition wird eine „echte“ Bürgerbeteiligung gefordert.

Das Vorhaben habe baurechtlich eine Platzkapazität von bis zu 90 unterzubringenden Menschen, entgegnete die Sprecherin der Stadtverwaltung. Verbindlich zugesagt wurde allerdings, dass in der Unterkunft maximal 60 Menschen untergebracht werden. Auch fehlende Beteiligungsmöglichkeiten sieht die Stadt nicht. „Bereits in der ersten Anwohnendenversammlung hat die zuständige Beigeordnete zugesagt, eine weitere Veranstaltung durchzuführen, sobald weitere Konkretisierungen des Vorhabens feststehen“, betonte die Sprecherin. Diese Zusage gelte weiterhin. (dpa/mig) Aktuell Recht

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