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Antiziganismus, Sinti, Roma, Diskriminierung, Straftat
Antiziganismus © MiG

Jahresbericht

Zahlreiche antiziganistische Vorfälle in Berlin

Noch immer werden Sinti und Roma in Deutschland ausgegrenzt. In Berlin wurden im vergangenen Jahr 210 Diskriminierungsfälle erfasst – die meisten im Kontakt zu Behörden. Die Bundesbeauftragte beklagt Lücken im Gleichbehandlungsgesetz. Experten zufolge ist die Dunkelziffer hoch.

Dienstag, 17.09.2024, 14:28 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 17.09.2024, 14:28 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Die Berliner Dokumentationsstelle Antiziganismus (Dosta) verzeichnet eine anhaltend hohe Zahl an Diskriminierungsfällen von Sinti und Roma vor allem im Kontakt zu Behörden und an Schulen. Im vergangenen Jahr seien 210 Fälle gemeldet worden, heißt es in dem am Dienstag in Berlin vorgestellten Dosta-Bericht 2023. Im Jahr davor waren es 225 Fälle. Herausgeber des Berichts ist der Roma-Jugendverband Amaro Foro.

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Die meisten antiziganistischen Vorfälle (48) wurden demnach in der Rubrik „Kontakt zu Leistungsbehörden“ gezählt (2022: 52). Die Zahl der gemeldeten Fälle im Bildungsbereich stieg laut Dosta-Bericht zwischen 2022 und 2023 von 30 auf 38. In der Rubrik „Soziale Arbeit“ wurden 29 Fälle erfasst (2022: 24). Die Erhebung sei nicht repräsentativ, das Dunkelfeld nach wie vor groß, hieß es.

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Dosta-Projektleiterin Violeta Balog kritisierte die Diskriminierung von Sinti und Roma bei Behörden wie der Bundesagentur für Arbeit. „Es braucht Instrumente, um gegen behördliches Handeln vorgehen zu können“, sagte sie. Dabei gehe es zumeist um existenzsichernde Leistungen. Überdies sei eine unabhängige Beratung notwendig.

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Die meisten Diskriminierungsfälle im Kontakt zu Behörden

Seit der Gründung der Dokumentationsstelle 2014 verzeichnete diese demnach die meisten Diskriminierungsfälle im Kontakt zu Behörden wie Jobcenter, Familienkasse und soziale Wohnhilfe. An Schulen würden Sinti und Roma unter anderem von Lehrkräften, Schulleitungen und Schulsozialarbeitern gemobbt. In Fällen psychischer und physischer Gewalt würden die Opfer häufig für die Taten verantwortlich gemacht. Die rassistische Fremdbezeichnung für Angehörige der Minderheit finde sich weiterhin in Schulmaterialien und werde von Lehrkräften genutzt.

Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, bezeichnete in einem Grußwort zum zehnjährigen Bestehen von Dosta unabhängige Beratungsstellen als „Kompass, der uns anzeigt, was passiert und was wir tun müssen“. Die jährlichen Berichte ermahnten dazu, keinen Fall zu vergessen, betonte sie.

Beauftragte beklagt Lücken im Gleichbehandlungsgesetz

Ataman äußerte sich besorgt über Rufe nach einem Ende der Erinnerungskultur: „Zu vergessen, darf nicht zur Diskussion stehen.“ Der Antiziganismus, den Menschen in Deutschland erlebten, sei tief in der Geschichte verwurzelt. Das zeige sich unter anderem in alltäglichen Schikanen durch Ämter, Polizei und Justiz. Es zeige sich auch in der unterschiedlichen Behandlung von Geflüchteten aus der Ukraine, je nachdem, ob sie Roma seien oder nicht.

Die Beauftragte beklagte große Lücken im Gleichbehandlungsgesetz. Darin sei der Bereich des staatlichen Handelns ausgenommen. „Es kann aber nicht sein, dass in Deutschland Supermärkte zu Antidiskriminierung verpflichtet sind, Behörden dagegen nicht“, mahnte Ataman. (epd/mig) Leitartikel Panorama

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