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Europäische Union © de.depositphotos.com

Asylpolitik

Millionen-Strafe soll Ungarn von EU-Geldern abgezogen werden

Ungarn liegt schon lange im Clinch mit Brüssel. Ein Streit um die Asylpolitik des Landes könnte Budapest nun teuer zu stehen kommen: 200 Millionen Euro sollen von bevorstehenden Zahlungen aus dem EU-Haushalt an Ungarn abgezogen werden.

Mittwoch, 18.09.2024, 13:28 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 18.09.2024, 13:37 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Weil Ungarn eine 200-Millionen-Euro-Strafe nicht bezahlt hat, will die Europäische Kommission das Geld von künftigen EU-Zahlungen an Budapest abziehen. Die Strafe war im Juni vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen Verstößen der Regierung in Budapest gegen das EU-Asylrecht verhängt worden.

Die 15-tägige Frist für Ungarn, die 200 Millionen Euro zu bezahlen, sei am Dienstag abgelaufen, sagte ein Kommissionssprecher. Daher werde ein sogenanntes Ausgleichsverfahren eingeleitet. „Wir werden nun die 200 Millionen Euro von bevorstehenden Zahlungen aus dem EU-Haushalt an Ungarn abziehen.“

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Der EuGH hatte im Sommer eine außergewöhnlich schwere Verletzung von EU-Recht seitens der Regierung des konservativen Regierungschefs Viktor Orban festgestellt. Der EuGH hatte auch schon in früheren Urteilen wesentliche Teile des ungarischen Asylsystems für rechtswidrig erklärt. Auch die Europäische Kommission wirft Ungarn seit Jahren vor, EU-Standards und Grundwerte zu missachten und fror deswegen schon Fördermittel in Milliardenhöhe für das Land ein.

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Tägliches Zwangsgeld

Zudem muss Ungarn nach einer Entscheidung des EuGH ein tägliches Zwangsgeld von einer Million Euro für jeden Tag Verzug zahlen. Die Strafe war Budapest vor mehr als 90 Tagen auferlegt worden. Ein Sprecher der EU-Kommission sagte, die Kommission habe Ungarn aufgefordert, das Zwangsgeld zu zahlen. Dafür hätten die ungarischen Behörden nun 45 Tage Zeit.

Nach dem Urteil des EuGH hatte Budapest damit gedroht, Flüchtlinge und Migranten nach Brüssel zu bringen. „Wenn Brüssel die Migranten haben will, dann soll es sie bekommen“, sagte der ungarische Kanzleramtsminister Gergely Gulyas, ein enger Mitarbeiter Orbans.

Der Grünen-Europaabgeordnete Daniel Freund begrüßte die Entscheidung der Kommission umgehend. „Die Kommission muss hart bleiben“, teilte er mit. EU-Geld dürfe erst dann wieder in vollem Umfang an Ungarn fließen, wenn EU-Recht durchgesetzt werde.

Ungarn hoffte auf Verhandlungen

Gulyas bezeichnete die durch dieses Urteil entstandene Situation als „inakzeptabel, intolerabel und würdelos“. Ungarn hoffe, die Lage durch Verhandlungen mit der EU-Kommission bereinigen zu können. Außerdem erwäge sein Land, die EU auf dem Prozessweg dazu zu bringen, sich an den Kosten zu beteiligen, die Ungarn durch den aufwendigen Schutz seiner Grenzen gegen irreguläre Migranten habe. Mit „irreguläre Migration“ werden Einreisen von zumeist Geflüchteten bezeichnet, die mangels legaler Fluchtwege Grenzen ohne gültige Einreisedokumente passieren.

Im Sommer 2015 hatte Ungarn inmitten der Flüchtlingskrise Stacheldrahtzäune an seinen Grenzen zu Serbien und Kroatien errichtet. Dadurch kamen offiziellen Angaben zufolge weniger Menschen über die Balkan-Route in das Land. (epd/mig) Aktuell Ausland

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