Europäischer Gerichtshof
„Sicherer Drittstaat“ muss im gesamten Gebiet als sicher gelten
Der Europäische Gerichtshof hat eine wegweisende Entscheidung getroffen, die der deutschen Flüchtlingspolitik einen Strich durch die Rechnung machen könnte. Danach sind Abschiebungen in ein Drittland nur möglich, wenn es ausnahmslos als sicher gilt und nicht nur Teile des Landes.
Montag, 07.10.2024, 10:12 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 07.10.2024, 9:17 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Ein Drittstaat kann nur dann als sicherer Herkunftsstaat eingestuft werden, wenn die entsprechenden Kriterien im gesamten Hoheitsgebiet des Staates erfüllt sind. Mit diesem Urteil präzisierte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Freitag in Luxemburg die Bedingungen, unter denen ein Drittstaat als sicherer Herkunftsstaat gelten kann.
Das Urteil fiel im Rahmen eines Verfahrens, das ein moldauischer Staatsbürger angestrengt hatte. Die tschechischen Behörden hatten seinen Antrag auf internationalen Schutz abgelehnt, da die Republik Moldau – mit Ausnahme von Transnistrien – als sicherer Herkunftsstaat eingestuft wurde. Der Kläger, der in Moldau Bedrohungen ausgesetzt war, wandte sich gegen diese Entscheidung.
EuGH-Urteile binden Mitgliedsstaaten
Die Urteile des EuGH sind für die Mitgliedstaaten bindend und müssen von den nationalen Gerichten in ihren Entscheidungen beachtet werden. Insofern könnte die Entscheidung des Gerichtshofs auch Einfluss auf die deutsche Flüchtlingspolitik haben.
Deutschland stuft unsichere Länder zunehmend in Regionen ein, von denen manche sicher seien. In diese vermeintlich sicheren Gebiete sollen Menschen, deren Asylantrag abgelehnt worden ist, abgeschoben werden. (epd/mig) Aktuell Recht
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