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Neonazi vor einem AfD-Wahlstand (Archiv) © Jens Schlueter/AFP

Brandenburg

AfD darf Abschiebe-Lied nicht mehr spielen

Bei der AfD-Wahlparty in Brandenburg wurde ein Abschiebe-Lied gesungen. Die Spitze der AfD schätzte das als unproblematisch ein. Doch jetzt gibt es Konsequenzen: Die AfD muss eine Unterlassungserklärung abgeben. Zusätzlich prüft die Polizei Volksverhetzung.

Mittwoch, 09.10.2024, 12:03 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 09.10.2024, 12:03 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Die Brandenburger AfD darf das sogenannte Abschiebe-Lied nicht mehr spielen. Der Landesverband gab nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ab. Darüber informierte der Landesvorsitzende René Springer die Mitglieder. Zuvor berichtete das Nachrichtenportal „t-online“ darüber.

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Um künftige Vertragsstrafen zu vermeiden, „sind wir verpflichtet, es zu unterlassen, den Text des streitgegenständlichen ‚Abschiebeliedes’“, Teile oder Abwandlungen mit der Komposition ‚Das geht ab‘ zu verbinden, zu vervielfältigen, öffentlich wiederzugeben, öffentlich aufzuführen oder mit Filmwerken zu verbinden, teilte Springer in dem Schreiben vom Montag mit.

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Junge AfD-Anhänger singen Abschiebe-Lied

Mehrere junge AfD-Anhänger hatten am Abend der Landtagswahl am 22. September auf der Wahlparty der AfD in Potsdam ein Lied zum Thema Abschiebungen angestimmt.

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Zur Melodie des Songs „Das geht ab. Wir feiern die ganze Nacht“ der Band „Die Atzen“ sangen sie: „Hey das geht ab, wir schieben sie alle ab, sie alle ab“. Dazu hielten sie eine Tafel mit der Aufschrift „Millionenfach abschieben“ hoch. Die Polizei hatte mitgeteilt, sie prüfe den Verdacht der Volksverhetzung.

Springer schrieb nun, eine Kanzlei habe den Landesverband aufgefordert, eine verbindliche strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Im Fall eines Verstoßes gegen eine solche Erklärung würden empfindliche Vertragsstrafen fällig.

Warnung vor Prozesskosten

Im schlimmsten Fall würden Prozesskosten von geschätzt bis zu 36.000 Euro anfallen, warnte der Landeschef. Bei Verstößen „müsste sich der Landesverband schlimmstenfalls bei den handelnden Mitgliedern schadlos halten“.

Die AfD-Spitze hatte das Lied damals als unproblematisch eingeschätzt. Landeschef Springer sagte nach der Wahlparty, dieses Verhalten von Mitgliedern der Jungen Alternative sei relativ harmlos im Vergleich zu Forderungen der SPD-Parteijugend zu Abtreibungen. Das Lied sei Teil der Wahlkampfkampagne der Jugendorganisation Junge Alternative gewesen. Der Bundesvorsitzende Tino Chrupalla hatte gesagt, die Jugend habe „ein Recht, ausgelassen zu feiern“.

Die Rapper „Die Atzen“ hatten mit einem Post auf Instagram reagiert: „Die Einzigen, die unseren Song umdichten dürfen, sind die Hertha BSC Ostkurve und Spongebob.“ (dpa/mig) Aktuell Panorama

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