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Gerichtsverhandlung (Symbolfoto) © de.depositphotos.com

Jetzt geht's um die Pension

Gericht verhandelt Disziplinarklage gegen rechtsextremen Richter

Der rechtsextreme Richter und früherer AfD-Abgeordneter Jens Maier wurde bereits in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Jetzt wird erneut gerichtlich verhandelt. Diesmal geht es um seinen Anspruch auf Pension.

Mittwoch, 16.10.2024, 12:31 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 16.10.2024, 12:32 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Das Dienstgericht für Richter und Richterinnen in Sachsen verhandelt erneut eine Disziplinarklage gegen den in den vorzeitigen Ruhestand versetzten rechtsextremen Richter Jens Maier aus Dresden. Im aktuellen Verfahren beantrage der Freistaat Sachsen die „vollständige Entfernung“ des früheren AfD-Bundestagsabgeordneten aus dem Dienst, teilte das Dienstgericht am Dienstag in Leipzig mit. Damit würde Maiers Anspruch auf Pension aufgehoben. Maier wird die Verletzung von Dienstpflichten vorgeworfen. (Az. 66 DG 2/23)

Hintergrund des Verfahrens sind laut Dienstgericht öffentliche rassistische Äußerungen Maiers aus dem Jahr 2017. Damit soll er gegen das Mäßigungsgebot für Beamte und Richter und gegen die Verfassungstreuepflicht verstoßen haben. Die Verhandlung soll am 25. Oktober in Leipzig stattfinden. Der Beschuldigte gilt als früherer sächsischer Obmann des 2020 offiziell aufgelösten „Flügels“ um den Thüringer AfD-Politiker Björn Höcke.

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Im Februar 2022 hatte der Freistaat Sachsen ein erstes Verfahren gegen Maier angestrengt. Im Dezember 2022 hatte das Dienstgericht seine Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand als zulässig bestätigt. Maier habe gegen die Mäßigungspflicht eines Richters verstoßen, hieß es in dem Urteil (66 DG 2/22). Diese elementare Pflicht bestehe auch während der Zeit als Abgeordneter.

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Maier wollte zurück in den Richterdienst

Der Bundesgerichtshof hatte das Leipziger Urteil im Oktober 2023 bestätigt (AZ: RiZ (R) 1/23). Für die Ausübung des Amts sei die Unparteilichkeit eines Richters „unabdingbare Voraussetzung“, hieß es. Eine Versetzung in den Ruhestand sei gerechtfertigt, wenn der Richter mit seinem Auftreten in der Öffentlichkeit den Eindruck erwecke, dass er „aus politischen Gründen sein künftiges dienstliches Verhalten an seiner persönlichen Einschätzung und nicht mehr allein an den Gesichtspunkten der Sachrichtigkeit, Rechtstreue, Gerechtigkeit, Objektivität und dem Allgemeinwohl“ ausrichte.

Sachsens Verfassungsschutz stuft Maier als rechtsextrem ein. Der Jurist wollte nach seiner AfD-Abgeordnetentätigkeit im Bundestag 2022 in den sächsischen Richterdienst zurückkehren. (epd/mig) Aktuell Panorama

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