Strenger als nötig
Menschenrechtsinstitut kritisiert deutsche Pläne für EU-Asylreform
Das Menschenrechtsinstitut kritisiert die Bundesregierung: Bei der Umsetzung der EU-Asyl-Reform würden Verschärfungen weitgehend, Flüchtlingsschutz hingegen sehr eingeschränkt umgesetzt. In Teilen gehe die Ampel sogar über die EU-Vorgaben hinaus.
Donnerstag, 24.10.2024, 15:29 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 25.10.2024, 11:06 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Das Deutsche Institut für Menschenrechte kritisiert die Pläne der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Asylreform. Der seit Kurzem vorliegende Gesetzentwurf schöpfe die Spielräume zur Einschränkung der Rechte von Schutzsuchenden „weitgehend“ aus, heißt es in einer Stellungnahme des Instituts, die dem „Evangelischen Pressedienst“ vorliegt, für das Bundesinnenministerium. Schutzgarantien würden demgegenüber „nur unzureichend oder gar nicht umgesetzt“, heißt es darin weiter.
Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) sieht unter anderem vor, dass Flüchtlinge, die aus Ländern mit verhältnismäßig niedriger Anerkennungsquote kommen, künftig an den EU-Außengrenzen in einem Asylgrenzverfahren festgehalten werden müssen. Dort soll schnell über Anträge entschieden werden. Flüchtlinge ohne Bleiberecht sollen von dort abgeschoben werden. Laut Stellungnahme des Menschenrechtsinstituts will die Bundesregierung dies aber nicht auf die verpflichtenden Fälle beschränken, sondern auch in Fällen darüber hinaus anwenden. „Hierzu sind die Mitgliedstaaten nicht verpflichtet“, heißt es in der Stellungnahme, die davon abrät.
Dabei weist das Institut darauf hin, dass die EU-Regelung für die Grenzverfahren keine Ausnahmen für Familien mit minderjährigen Kindern und Menschen mit Behinderungen erlaubt. Die gibt es nur für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Die Bundesregierung hatte sich auf EU-Ebene für eine generelle Ausnahme Minderjähriger eingesetzt, wurde aber überstimmt. Zudem kritisiert das Menschenrechtsinstitut, dass die Vorschläge von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) für die Umsetzung von GEAS auch die Möglichkeit zur Inhaftierung Minderjähriger beinhalten, „ohne dass hierzu eine unionsrechtliche Verpflichtung besteht“.
Anstehende Beratungen im Bundeskabinett und im Bundestag
Betroffen von den Grenzverfahren wären in Deutschland Menschen, die per Flugzeug aus einem Drittstaat kommen und Asyl beantragen. Für die Binnengrenzen, die Deutschland ansonsten hat, gelten andere Regeln. Deutschland kann daher mit verhältnismäßig wenigen Fällen rechnen, in denen das Grenzverfahren zur Anwendung kommt. Der Durchführungsbeschluss der EU sieht vor, dass Deutschland 374 Plätze für das Grenzverfahren vorhalten soll. Zum Vergleich: In Italien sollen es mehr als 8.000, in Ungarn gut 7.700, in Griechenland knapp 2.200 Plätze sein.
Faeser hatte die Entwürfe zur Umsetzung der EU-Asylreform vor anderthalb Wochen veröffentlicht. Bis zu Beginn dieser Woche konnten Verbände dazu Stellung nehmen. Die Beratungen im Bundeskabinett und im Bundestag stehen noch bevor. Die EU-Mitgliedstaaten müssen notwendige Anpassungen im nationalen Recht im Rahmen der EU-Reform bis Mitte 2026 vornehmen. Faeser strebt eine schnellere Umsetzung für Deutschland an. (epd/mig) Leitartikel Politik
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