Standbein für Migranten
Kryptowährung: Muss man für den Handel Gewerbe anmelden?
Wer neu nach Deutschland kommt, hat es nicht einfach, im Job Fuß zu fassen. Lange Wartezeiten werden oft mit alternativen Einnahmemöglichkeiten überbrückt. Vorher sollten jedoch wichtige Fragen geklärt werden.
Dienstag, 12.11.2024, 0:37 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 14.11.2024, 9:43 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Im Jahr 2022 kamen circa 72.000 Drittstaatenangehörige nach Deutschland, um zu arbeiten. Da hierzulande in zahlreichen Branchen ein enormer Fachkräftemangel herrscht, begrüßen Unternehmen und Staat diesen Zuzug. Für viele Einwanderer ist der Einstieg in den Beruf aber ein Weg mit vielen Hindernissen. Vorher muss die Sprache gelernt oder der aus der Heimat mitgebrachte Berufsabschluss anerkannt werden. Das dauert manchmal mehrere Jahre.
In dieser Zeit sind Migranten aber nicht gezwungen, untätig zu bleiben. Der Weg in die Selbständigkeit ist im Internetzeitalter oft ohne Eigenkapital möglich. Wer hingegen Erspartes hat, kann beispielsweise in Wertpapiere oder in Kryptowährungen investieren. Spätestens bei dem seit Jahren langfristig steigenden Bitcoin Kurs weiß man, warum das lukrativ sein kann – allen Risiken zum Trotz. Bevor man aber sich aber ein zweites Standbein aufbaut, sollten wichtige Fragen geklärt werden.
Ab wann muss man in Deutschland ein Gewerbe anmelden?
Jede Person, die in Deutschland mit einer Gewinnerzielungsabsicht ein Gewerbe ausübt, muss ein solches beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet wird. Für Migranten, die sich langfristig in der Bundesrepublik aufhalten, ist jedoch der erste Ansprechpartner die Ausländerbehörde bei der Stadtverwaltung. Zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 21 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) – andernfalls wäre eine Selbstständigkeit nicht möglich.
Ist beim Handel mit Kryptowährungen eine Gewinnerzielungsabsicht gegeben?
Grundsätzlich ja! Da Kryptowährung in der Absicht gekauft werden, sie zu einem späteren Zeitpunkt gewinnbringend zu verkaufen, wäre die Absicht (theoretisch) gegeben. Sofern man jedoch ausschließlich mit dem eigenen Kapital handelt, unterliegt das Kryptoinvestment nicht der Gewerbeordnung. Jeglicher Handel in eigener Sache ist somit privat. Sollte man jedoch nicht nur mit Eigenkapital, sondern auch mit Fremdkapital handeln, ist der Weg zur Gewerbeanmeldung zwingend. Das ist beispielsweise der Fall, wenn man für Bekannte in Kryptowährungen investieren und dafür eine Provision erhält.
Müssen Kryptogewinne versteuert werden?
Selbst wenn man nur in eigener Sache handelt, muss man die steuerlichen Aspekte beachten. In Deutschland muss man nämlich den Gewinn aus An- und Verkauf versteuern. Der Steuersatz liegt zwischen 0 und 42 Prozent. Für private Veräußerungsgeschäfte gewährt das Finanzamt hingegen einen jährlichen Freibetrag von 600 Euro (§ 23 EStG).
Allerdings gibt es in Deutschland eine sogenannte Haltefrist. Sollten man Kryptowährungen innerhalb eines Jahres wieder verkaufen, müssen man den Gewinn voll versteuern. Hält man sie jedoch länger als ein Jahr, gelten die Gewinne als steuerfrei. Achtung! Das gilt nur für private Investoren. Sofern man gewerblich handelt, müssen man alle Gewinne als Betriebseinnahmen sofort versteuern. Zusätzlich fallen neben der Einkommensteuer auch unter Umständen neue weitere Steuern, wie beispielsweise die Gewerbesteuer, an.
Fazit – Informieren Sie sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen!
Für Migranten in Deutschland – egal ob als Fachkraft migriert oder nicht – eröffnen Kryptowährungen eine spannende Möglichkeit, neben dem Hauptberuf zusätzliches Einkommen zu generieren. Doch bevor man investiert, sollte man sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren. Die Gewerbeanmeldung und steuerlichen Verpflichtungen sind hierbei keinesfalls zu unterschätzen. Mit dem richtigen Wissen und einer strategischen Herangehensweise kann man jedoch die Vorteile voll auskosten. (dd) Panorama
Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.
MiGGLIED WERDEN- United4Rescue-Vereinsgründer Furchtbare Grundsituation im Mittelmeer
- Thüringen Polizist darf nicht für AfD-Fraktion arbeiten und klagt
- AfD lobt Grüne Bekämpfung von „importiertem“ Antisemitismus…
- Der trauernde Prophet Wie Muslime mit dem Tod umgehen
- Kürzungen in der Kritik Wenn das Warten auf den Integrationskurs noch länger dauert
- 14. November 2024 „No Other Land“: Aufreger bei der Berlinale kommt ins Kino