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Bundestag (Archiv) © Deutscher Bundestag / Kira Hofmann / photothek

Fraktionsübergreifende Initiative

Abgeordnete reichen AfD-Verbotsantrag im Bundestag ein

Nach dem Ampel-Aus sind Neuwahlen für Februar 2025 angesetzt. Deshalb müsse es jetzt schnell gehen, erklären Bundestagsabgeordnete ihren Antrag auf ein Verbotsverfahren gegen die AfD. Wann darüber abgestimmt wird, ist offen.

Mittwoch, 13.11.2024, 14:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 13.11.2024, 14:24 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Abgeordnete aus mehreren Fraktionen haben einen Antrag auf ein Verbotsverfahren gegen die AfD bei Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) abgegeben. 113 Parlamentarier hätten den Antrag unterschrieben, bestätigte ein Mitarbeiter der Mitinitiatorin und SPD-Bundestagsabgeordneten Carmen Wegge dem „Evangelischen Pressedienst“ am Mittwoch. Zuerst hatte das ZDF darüber berichtet.

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Der CDU-Abgeordnete Marco Wanderwitz hatte zuvor dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (RND) gesagt, dass es wegen der anstehenden Neuwahl nun schnell gehen müsse. Ziel sei es, noch in dieser Legislaturperiode den Antrag einzubringen und über ihn abzustimmen, damit danach das Bundesverfassungsgericht ein Verfahren einleiten kann. Wann und ob der Antrag auf die Tagesordnung gesetzt wird, bleibt jedoch offen.

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Fraktionsübergreifende Initiative

Die fraktionsübergreifende Initiative wirft der AfD unter anderem vor, sich gegen zentrale Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu stellen und damit gegen das Grundgesetz zu verstoßen. So stelle die Partei die Menschenwürde und das Diskriminierungsverbot unverhohlen infrage, indem sie unter anderem die Rechte von Menschen mit Migrationshintergrund oder Menschen mit Behinderungen zugunsten einer „völkisch-nationalen Stärkung eines vermeintlichen Deutschtums“ einschränken oder abschaffen wolle, heißt es in dem Antrag.

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Ein Parteiverbotsverfahren kann von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung initiiert werden. Damit ein Verfahren vonseiten des Parlaments eingeleitet wird, muss die Initiative die Mehrheit der Mitglieder des Bundestags überzeugen. Die schlussendliche Prüfung, ob eine Partei verfassungswidrig ist, liegt allein beim Bundesverfassungsgericht. (epd/mig) Aktuell Politik

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