NS-Verbotsgesetz
„Ausländer raus“-Gesang und Hitler-Gruß: Urteil in Österreich
Eine rassistische Version des Party-Hits von Gigi D’Agostino hat für Schlagzeilen gesorgt. Nun kam es rund um das Lied zu einem Prozess in Österreich. Die Angeklagten kommen mit milden Strafen davon: Bewährungsstrafen und KZ-Besuch.
Donnerstag, 14.11.2024, 10:44 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 14.11.2024, 10:44 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
In Österreich ist ein junger Mann verurteilt worden, weil er den Hitlergruß gezeigt und eine rassistische Version des Hits „L’Amour toujours“ gesungen hatte. Das Landgericht in Wels befand den 25-Jährigen wegen des Verstoßes gegen das NS-Verbotsgesetz schuldig und verhängte eine viermonatige Bewährungsstrafe.
Zeuginnen sagten im Prozess aus, dass der Mann und zwei weitere Angeklagte in einer Nacht im vergangenen Juli in Bad Ischl „Ausländer raus“ zur Melodie des Lieds von Gigi D’Agostino gesungen hätten, „Sieg Heil“ gerufen und den Arm wie zum Hitlergruß gehoben hätten.
Der 25-Jährige und ein 19 Jahre alter Mitangeklagter gestanden den Vorfall. Der Jüngere wurde nicht verurteilt. Stattdessen muss er an einer Führung im ehemaligen Konzentrationslager Mauthausen teilnehmen, ordnete die Richterin an. Auch der 25-Jährige muss das KZ als Teil seiner Verurteilung besuchen. Eine ebenfalls angeklagte Jugendliche wurde freigesprochen. Die 16-Jährige hatte rechtsextreme Parolen oder Gesten bestritten.
Vorfall in Europäischer Kulturhauptstadt Bad Ischl
Bad Ischl, eine Ort östlich von Salzburg, ist dieses Jahr eine der drei Europäischen Kulturhauptstädte. Die Stadt legt den Fokus dabei unter anderem auf Erinnerungskultur.
Seit Mai sind in Deutschland und Österreich Fälle an mehreren Orten bekanntgeworden, in denen rassistische Parolen zu „L’Amour toujours“ gegrölt wurde. Der bekannteste Vorfall ereignete sich zu Pfingsten auf Sylt. (dpa/mig) Aktuell Recht
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