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Polizist am Computer © de.depositphotos.com

Rassismus

Disziplinarklage im Fall rechtsextremer Polizisten-Chats

In Chatgruppen tauschten Polizisten unter anderem rassistische Inhalte aus. Das OLG Frankfurt sah darin aber keine strafbaren Handlungen. Nun kommt es zu einer Disziplinarklage. Kommen Polizisten zu milde davon?

Mittwoch, 27.11.2024, 12:57 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 27.11.2024, 13:00 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Im Fall von rassistischen Polizisten-Chats hat die Frankfurter Polizei beim Verwaltungsgericht Wiesbaden Disziplinarklage gegen vier beteiligte Beamte auf Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erhoben. Das teilte das übergeordnete Innenministerium in Wiesbaden mit. Ein weiterer Kollege habe zwischenzeitlich seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis beantragt.

„Ich bin dem Polizeipräsidium Frankfurt für das entschlossene und konsequente Handeln dankbar. Wir greifen durch. Rassismus und Menschenverachtung haben in unserer Polizei keinen Platz“, erklärte Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) „Daher gehen wir mit allen Möglichkeiten des Rechtsstaats gegen die vier Beamten und ihre unerträglichen Chatnachrichten vor.“

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OLG sah keinen hinreichenden Tatverdacht

Zuvor hatte das Oberlandesgericht Frankfurt im Sommer 2024 entschieden, dass es kein Gerichtsverfahren geben soll. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hatte Beschwerde eingelegt, nachdem bereits das Landgericht kein Hauptverfahren eröffnen wollte. Das OLG teilte mit, dass kein hinreichender Tatverdacht gegen die Beschuldigten vorliege, die zum Zeitpunkt der Chats überwiegend Polizisten waren.

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Den Beschuldigten wurde zur Last gelegt, in der Zeit von Herbst 2014 bis Herbst 2018 in verschiedenen Chatgruppen Bilder und Videos mit verbotenem Inhalt verbreitet zu haben. Dabei soll es sich überwiegend um Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie volksverhetzende Inhalte gehandelt haben. Das Gericht befand, dass im vorliegenden Fall keine „Verbreitung“ stattgefunden habe, weil die Posts in einem privaten Chat geteilt worden seien. Fünf der insgesamt sechs Beschuldigten waren zu dieser Zeit Polizeibeamte. Auch die Chatgruppe „Itiotentreff“ war maßgeblicher Teil der Ermittlungen. In dieser wurden binnen eines Jahres mehr als 1.600 Nachrichten ausgetauscht.

Nach der Entscheidung des OLG seien die Disziplinarverfahren umgehend und mit Hochdruck fortgeführt worden, hieß es nun. „Über das Weitere wird nun das Verwaltungsgericht Wiesbaden zu entscheiden haben“, sagte Poseck.

„Kein Hitlergruß“ – Ermittlungen gegen Polizisten eingestellt

Beobachter beklagen, dass gegen Polizeibeamte oft nicht mit Nachdruck ermittelt wird. Sie kämen mit milden Strafen oder straffrei davon. So auch im Fall einer erst kürzlich eingestellten Ermittlung gegen einen Polizisten, der bei einer Feier den Hitlergruß gezeigt haben soll. Der Tatvorwurf habe sich nicht bestätigt, teilte die Staatsanwaltschaft Dresden mit. Es sei nicht auszuschließen, dass ein Missverständnis vorgelegen habe und eine Armbewegung oder Geste falsch als „Hitlergruß“ interpretiert worden sei.

Gegen den Beamten war wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ermittelt worden. Die Ermittlungen hätten nun ergeben, dass Polizeibeamte in Zivil auf der Burg Hohnstein gefeiert und dabei zumindest einmal das Lied „L’Amour Toujours“ von Gigi D’Agostino abgespielt hatten. Zu dem Lied waren in der Vergangenheit immer wieder rassistische Gesänge gegrölt worden. Seitdem schlägt es hohe Wellen und ist in rechtsextremen Kreisen ein Party-Hit zum Mitsingen. Dabei wird der Songtext abgeändert mit der rassistischen Phrase: „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus.“ (dpa/mig) Aktuell Panorama

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