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Koalitionsvertrag, Brandenburg, SPD, BSW, Politik
Der Koalitionsvertrag von SPD und BSW in Brandenburg

Brandenburg

SPD und BSW sind sich einig: Was steht im Koalitionsvertrag?

SPD und BSW wollen in Brandenburg gemeinsam regieren und betreten damit Neuland in Deutschland. Der Koalitionsvertrag ist fertig. In der Migrationspolitik präsentierte sich BSW bisher als Hardliner. Was steht nun im Vertrag?

Donnerstag, 28.11.2024, 13:36 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 28.11.2024, 13:42 Uhr Lesedauer: 4 Minuten  |  

Die SPD und das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) haben sich in Brandenburg auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Damit ist der Weg für das erste Regierungsbündnis dieser Art in Deutschland frei. Bei der Vorstellung des fast 70-seitigen Koalitionsvertrags in Potsdam zeigten sich beide Seiten zuversichtlich. Knapp zwei Seiten des Vertrags haben die Parteien dem Themenkomplex Migration und Integration gewidmet. Darin vereinbaren SPD und BSW, sich für mehr Abschiebungen einzusetzen und kündigen ein Landesintegrationsgesetz an. MiGAZIN veröffentlicht den einschlägigen Passus des Koalitionsvertrages im Wortlaut:

Migration

Wir stehen zum Grundrecht auf Asyl und bieten asylberechtigten Personen Schutz.

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Gleichzeitig erkennen wir den Handlungsbedarf zur Begrenzung und besseren Steuerung von Migration. Deswegen unterstützt Brandenburg alle geeigneten und rechtssicheren Maßnahmen zur Eindämmung, Verhinderung und Zurückweisung von illegaler und irregulärer Migration. Wir bekräftigen die „Gemeinsame Erklärung der Landrätekonferenz zum Thema Migration und Sicherheit“ vom 6. September 2024 und werden diese konsequent umsetzen.

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Wir setzen uns für die erforderliche Verbesserung der entsprechenden bundes- und europarechtlichen Rahmenbedingungen ein. Die bereits vorhandenen Möglichkeiten der Rückführung Ausreisepflichtiger, insbesondere auch nach den Regelungen der Dublin-III-Verordnung (EU), werden wir ausschöpfen.

Wir unterstützen die lageangepasste Fortsetzung der Kontrollen an der Grenze zu Polen und die stetige Fortschreibung der Liste sicherer Herkunftsstaaten. Wir treten für die Ausweitung von Rückführungsabkommen ein. Wer kein Bleiberecht besitzt, muss Deutschland verlassen.

Die Koalition wird die landesweite Bündelung von Aufgaben im Bereich der Erstaufnahme und Rückführung bei der Zentralen Ausländerbehörde (ZABH) beibehalten und Landesstrukturen (Landesübergangseinrichtung, Ausreisezentren, Behördenzentrum am BER mit Gewahrsamseinrichtung) für eine effektive und effiziente Aufnahme oder Rückführung von Geflüchteten weiter ausbauen. Dabei folgen wir dem Leitbild einer dezentral auf kommunaler Ebene organisierten Unterbringung, Betreuung und Integration von Ausländern mit Bleiberecht und einer zentral auf Landesebene organisierten Unterbringung, Betreuung und Rückführung von Ausländern ohne Bleiberecht.

Wir werden eine Asyldokumentationsstelle zur Vereinfachung von Gerichtsverfahren einrichten. Gerichtsverfahren sollen nach Möglichkeit in den betreffenden Einrichtungen der ZABH durchgeführt werden.

Die Koalition wird die Landkreise und kreisfreien Städte weiterhin wie vereinbart dabei unterstützen, die Bezahlkarte nach landesweit einheitlichen Bedingungen einzuführen.

Wir setzen uns für eine zentrale Abwicklung der Rückführung durch den Bund über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder das Ministerium des Inneren und für Kommunales des Landes Brandenburg ein. Hierzu soll eine Aufgabenbündelung beim neu entstehenden Behördenzentrum in Schönefeld erfolgen und somit die kommunalen Ausländerbehörden entlastet werden.

Integration

Brandenburg ist ein Land, das für Humanität und Solidarität steht. In Brandenburg leben und arbeiten Menschen aus der ganzen Welt. Es braucht die Zuwanderung von Fach- und Arbeitskräften. Asylberechtigten Personen bietet es Schutz.

Die Koalition wird auf Grundlage der Evaluation des Landesaufnahmegesetzes ein Landesintegrationsgesetz verabschieden, das die Ziele des Landes und der kommunalen Familie bei der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne eines Systems des „Förderns und Forderns“ definiert und die finanziellen Integrationsleistungen sinnvoll zusammenführt, insbesondere um

  • die Aufnahmebereitschaft von Gesellschaft und Unternehmen zu stärken,
  • die Integrationsbereitschaft und -fähigkeit von Zugewanderten zu stärken,
  • den Aufbau bzw. Ausbau landesweiter kommunaler Integrationsstrukturen zu unterstützen,
  • den Zugang zu Vereinen und Ehrenamt für Migrantinnen und Migranten zu erleichtern,
  • die Integration in den Arbeitsmarkt und das soziale Umfeld zusammenzudenken und
  • die Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Behörden zu verbessern.

Bestehende Förderansätze zur Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte werden verstetigt. Die Bereitstellung des Dolmetschertools wird auch künftig sichergestellt.

Die Koalition wird landesseitig alle Ermessensspielräume nutzen, um Zuwanderer, Asylbewerber und Geflüchtete mit Bleibeperspektive schnellstmöglich in den Arbeitsmarkt zu integrieren, ausländische Qualifikationen anzuerkennen und Fehlanreize zu reduzieren. Dazu wollen wir bereits im Asylverfahren Arbeitsgelegenheiten und Praktika anbieten. Ermessensspielräume der Behörden für langfristige Arbeitsmöglichkeiten sind zu nutzen. Dabei lassen wir nicht außer Acht, dass bei sprachintensiven Berufen die Erlangung der deutschen Sprache im Vorfeld wichtig ist. Um Sprachbarrieren abzubauen, wird sich die Koalition für zusätzliche Integrationsmaßnahmen stark machen. Die Integration in Arbeit sieht die Koalition als ressortübergreifende Aufgabe der Landesregierung und der kommunalen Familie an.

Die Integrationsbeauftragte muss eine klare Aufgabenstellung bekommen, die bei ihr angesiedelte Beratungsstelle wird weitergeführt. (mig) Aktuell Politik

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