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Jugendamt (Symbolfoto) © de.depositphotos.com

Bundesamt

Jeder zweite Jugendliche in Obhut ist ein Geflüchteter

Die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die in behördliche Obhut kommen, hat im vergangenen Jahr einen neuen Höchststand erreicht – aus genau einem Grund: Die Einreise unbegleiteter Minderjähriger ließ die Gesamtzahl steigen.

Montag, 02.12.2024, 12:03 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 02.12.2024, 12:03 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Jugendämter in Deutschland haben im vergangenen Jahr insgesamt 74.600 Kinder und Jugendliche zu deren Schutz in Obhut genommen. Das waren 8.100 oder 12 Prozent mehr als im Vorjahr, wie das Statistische Bundesamt am Montag in Wiesbaden bekanntgab. Damit stieg die Zahl der Inobhutnahmen 2023 zum dritten Mal in Folge und erreichte einen Höchststand, seit 2017 die Berechnungsmethode geändert wurde. Allerdings war der Zuwachs 2023 bei weitem nicht so stark wie 2022, als die Zahl der Inobhutnahmen um 18.900 oder 40 Prozent nach oben ging.

Alleiniger Grund für die vergangenes Jahr erneut gestiegene Zahl war laut der Statistikbehörde die Zahl der unbegleitet eingereisten Minderjährigen aus dem Ausland. Ohne diese Fälle sei die Zahl der Inobhutnahmen 2023 sogar um 2.600 oder 7 Prozent auf 35.300 Fälle gesunken, hieß es.

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Jeder Zweite in Obhut Geflüchtet

Unbegleitete minderjährige Geflüchtete machen den Angaben zufolge mittlerweile gut die Hälfte (53 Prozent) aller Inobhutnahmen aus. Ihre Zahl summierte sich 2023 auf rund 39.300 nach 28.600 ein Jahr zuvor. Sie kamen entweder vorläufig direkt nach der Einreise in behördliche Obhut oder im Anschluss daran regulär nach einer bundesweiten Verteilung. Aus welchen Ländern diese Kinder und Jugendlichen ursprünglich kommen, sei nicht bekannt, hieß es.

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Dringende Kindeswohl-Gefährdungen waren im vergangenen Jahr in mehr als einem Drittel (36 Prozent) der Fälle Grund für die Inobhutnahme. Mehr als jede zehnte (11 Prozent) ging auf Selbstmeldungen zurück, wenn also Kinder und Jugendliche von sich aus beim Jugendamt Unterstützung suchten. Fast ein Fünftel (19 Prozent) der betroffenen Jungen und Mädchen war vor der Inobhutnahme von zu Hause ausgerissen.

Behördliche Maßnahme dauern im Schnitt 50 Tage

Durchschnittlich habe die behördliche Maßnahme 50 Tage gedauert, doch etwa jeder dritte Fall (31 Prozent) sei in weniger als einer Woche beendet worden, teilte das Statistikamt weiter mit. Nach der Inobhutnahme sei fast ein Viertel (23 Prozent) der Jungen oder Mädchen an den bisherigen Aufenthaltsort zurückgekehrt. Knapp die Hälfte (47 Prozent) der Kinder oder Jugendlichen sei nach der Inobhutnahme an einem neuen Ort untergebracht worden, und zwar am häufigsten in einem Heim oder einer anderen Einrichtung – deutlich seltener dagegen in einer Familie oder in einem privaten Haushalt.

Jugendämter seien nach dem Kinder- und Jugendhilferecht berechtigt und verpflichtet, in akuten Krisen- oder Gefahrensituationen vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (Inobhutnahmen) als sozialpädagogische Hilfe zu ergreifen. Insgesamt gibt es den Angaben zufolge 13 mögliche Anlässe für eine Inobhutnahme. Die Wiesbadener Statistiker listeten beispielhaft als Gründe für Inobhutnahmen auf: Überforderung der Eltern, Hinweise auf Vernachlässigungen, Anzeichen für körperliche Misshandlungen oder Beziehungsprobleme. (dpa/mig) Aktuell Panorama

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