Brandenburg
Geflüchtete leisten 408.200 Stunden gemeinnützige Arbeit
Viele Asylbewerber in den Erstaufnahmeeinrichtungen möchten regulär arbeiten. Das wird ihnen aber verwehrt. Nur gemeinnützige Arbeiten wie Garten- und Landschaftspflege sind ihnen erlaubt. Auch das nehmen sie immer mehr wahr. Der Flüchtlingsrat sieht ein Vorurteil entkräftet.
Dienstag, 07.01.2025, 13:44 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 07.01.2025, 13:56 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Immer mehr Asylbewerber in den Erstaufnahmeeinrichtungen Brandenburgs leisten gemeinnützige Arbeiten. Obwohl die Belegung in den Standorten zurückging, erhöhte sich die Zahl der Arbeitsstunden. Sie stieg von rund 226.000 im Jahr 2022 auf 408.200 allein in den ersten zehn Monaten des vergangenen Jahres. Das teilte das Innenministerium in Potsdam auf eine Anfrage aus der AfD-Landtagsfraktion mit. Eine reguläre Beschäftigungserlaubnis, wie von Flüchtlingsorganisationen gefordert, wird den Asylbewerbern aber weiterhin verwehrt.
Den Angaben des Ministeriums zufolge hatten im vergangenen Jahr bis Mitte Dezember rund 2.860 Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtungen in Eisenhüttenstadt (Oder-Spree), Wünsdorf (Teltow-Fläming) und Frankfurt (Oder) gemeinnützige Arbeiten ausgeführt. Zwei Jahre zuvor waren es einschließlich der Flüchtlinge, die bis Mitte 2023 in der seither anderweitig genutzten Unterkunft in Doberlug-Kirchhain (Elbe-Elster) wohnten, etwa 3.600 Bewohner.
Nur bestimmte Arbeiten sind Asylbewerbern erlaubt
Laut Innenministerium wird allen Bewohnern der Erstaufnahmeeinrichtungen ein Aufenthalt gestattet. Einige Flüchtlinge hätten den Status der Duldung. Arbeitsangelegenheiten dürften nur gestattete oder geduldete Bewohner ausüben. Die Aufwandsentschädigungen für die gemeinnützigen Tätigkeiten erhöhten sich im Berichtszeitraum von rund 180.800 Euro auf 326.600 Euro. Geflüchtete erhalten 80 Cent pro Stunde für ihre Arbeit.
Laut Innenministerium können Geflüchtete zum Beispiel folgende Tätigkeiten an den Erstaufnahme-Standorten ausführen: Arbeiten zur Garten- und Landschaftspflege, Pflasterarbeiten, Bewässerung von Neuanpflanzungen, Einsammeln von Abfällen und Grünschnitt, Unterstützung an Impftagen, Dolmetschen und Hilfen bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Allerdings können Flüchtlingen seit der letzten Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes Ende Oktober 2024 auch außerhalb der Erstaufnahme-Standorte gemeinnützig arbeiten.
Flüchtlingsrat: Mehrheit der Schutzsuchenden will arbeiten
Im Februar 2024 war eine Debatte über Sinn und Unsinn über die Arbeitspflicht von Asylbewerbern entfacht, nachdem ein CDU-Landrat im Saale-Orla-Kreis angekündigt hatte, Geflüchtete für 80 Cent/Stunde zur Arbeit verpflichten zu wollen. Ihm wurde vorgeworfen, mit seinem Vorstoß Vorurteile über vermeintlich faule Asylbewerber zu schüren.
Nach Ansicht des Flüchtlingsrats Brandenburg belegen die jetzt vorliegenden Zahlen des Innenministeriums, dass die Menschen in den Erstaufnahme-Einrichtungen arbeiten wollen. Das Problem sei nicht die vermeintlich fehlende Arbeitswilligkeit der Geflüchteten, sondern die zum Teil bestehenden Arbeitsverbote: „Die überwiegende Mehrheit der in Deutschland Schutzsuchenden ist durchaus motiviert und will arbeiten. Das ist eigentlich bekannt, wird aber leider immer wieder durch populistische und hetzerische Vorurteile, Geflüchtete wollen hier nur Sozialleistungen beziehen, überlagert“, sagt Vincent da Silva vom Flüchtlingsrat.
Der Fokus müsse vielmehr darauf gerichtet werden, den Zugang zum Arbeitsmarkt für geflüchtete Menschen zu erleichtern. „Einfach nur mehr Beschäftigungsmöglichkeiten im gemeinnützigen Bereich zu schaffen, setzt an der falschen Stelle an“, betonte da Silva. (dpa/mig) Aktuell Panorama
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