Griechenland, Flagge, Fahne, Mast, Fahnenmast, griechisch
Die griechische Flagge © GregMontani @ pixabay.com (Lizenz), bearb. MiG

Asylantrag nicht geprüft

EU-Menschenrechtsgericht verurteilt Griechenland wegen Pushback

Griechenland wurde schon mehrfach illegale Pushbacks vorgeworfen. Das Land wies die Vorwürfe stets zurück. Jetzt wurden griechische Behörden vom Menschenrechtsgericht verurteilt. Die Straßburger Richter finden deutliche Worte in einem außergewöhnlichen Fall.

Mittwoch, 08.01.2025, 11:49 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 08.01.2025, 11:49 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Griechenland wegen der illegalen Zurückweisung einer Migrantin an der Grenze zur Türkei verurteilt. Der Gerichtshof stellte am Dienstag fest, dass der sogenannte Pushback einer türkischen Staatsangehörigen ohne Prüfung der Gefahren, die ihr in der Türkei drohten, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen habe.

Die Frau war 2019 nach Griechenland geflohen und hatte dort Asyl beantragt, nachdem sie in der Türkei wegen angeblicher Mitgliedschaft in einer verbotenen Organisation verurteilt worden war. Nach ihrer Ankunft in Griechenland war sie eigenen Angaben zufolge gezwungen worden, ein Schlauchboot zu besteigen, und ohne Prüfung ihrer Asylgründe in die Türkei zurückgeführt worden.

___STEADY_PAYWALL___

Die Richter sahen darin eine Verletzung von Artikel 3 (Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung) und Artikel 13 (Recht auf wirksame Beschwerde) der Menschenrechtskonvention. Sie erklärten, es gebe starke Anzeichen dafür, dass zu jener Zeit eine systematische Praxis von sogenannten Pushbacks von Drittstaatsangehörigen durch die griechischen Behörden aus der Region Evros in die Türkei bestanden habe.

20.000 Euro Schmerzensgeld

Auch Artikel 5 (Recht auf Freiheit und Sicherheit) wurde laut dem Urteil verletzt, da die Klägerin vor ihrer Rückführung inhaftiert worden war, ohne dass dies rechtlich begründet gewesen wäre. Das Gericht vertrat die Auffassung, die informelle Inhaftierung ohne rechtliche Grundlage sei eine Vorstufe zum Pushback gewesen. Die Richter kritisierten die fehlenden rechtlichen Möglichkeiten, um gegen solche Zurückweisungen vorzugehen.

Obwohl die Frau angegeben hatte, während des Pushbacks in Lebensgefahr gewesen zu sein, sah das Gericht hierfür keine ausreichenden Beweise. Das Gericht verurteilte Griechenland zur Zahlung von 20.000 Euro Schmerzensgeld.

Griechenland wurden bisher mehrmals Pushbacks vorgeworfen. Das Land hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen. (epd/mig) Aktuell Recht

Zurück zur Startseite
MiGLETTER (mehr Informationen)

Verpasse nichts mehr. Bestelle jetzt den kostenlosen MiGAZIN-Newsletter:

UNTERSTÜTZE MiGAZIN! (mehr Informationen)

Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.

MiGGLIED WERDEN
Auch interessant
MiGDISKUTIEREN (Bitte die Netiquette beachten.)