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Mann kehrt Laub (Symbolfoto) © de.depositphotos.com

Sachsen-Anhalt

Arbeitspflicht für Asylbewerber: Kreise mit gemischtem Fazit

Anfang 2024 gab es eine bundesweite Debatte über verpflichtende Arbeitseinsätze von Asylbewerbern. Ein Gesetz wurde geändert. Erfolgreich war das nicht überall. In manchen Kreisen ist das Fazit eindeutig.

Sonntag, 12.01.2025, 11:57 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 12.01.2025, 11:58 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Viele Landkreise in Sachsen-Anhalt haben in diesem Jahr Asylbewerber zu Arbeitseinsätzen verpflichtet – mit unterschiedlichen Erfahrungen. Während in einigen Landkreisen die Maßnahmen etabliert worden seien, setzten andere Landkreise auf Freiwilligkeit oder sehen in verpflichtenden Arbeitseinsätzen zu viel Aufwand, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur unter den Landkreisen zeigt. Die meisten Asylbewerber wurden im Burgenlandkreis (218) und im Landkreis Harz (112) zu Arbeitseinsätzen verpflichtet.

Insgesamt könne von einer erfolgreichen Maßnahme gesprochen werden, sagte der Landrat des Burgenlandkreises, Götz Ulrich (CDU). „Uns geht es vor allem darum, diese Menschen durch eine Strukturierung ihres Alltages auf eine Arbeitsaufnahme im ersten Arbeitsmarkt vorzubereiten und den Spracherwerb voranzutreiben.“ Gleichzeitig täten sie etwas für das Gemeinwohl und zeigten Integrationswillen.

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Vor allem Garten- und Reinigungsarbeiten als Tätigkeiten

Die Aufgaben variierten dabei in den Landkreisen. In der Regel handelte es sich um einfachere Hilfstätigkeiten wie Garten- oder Reinigungsarbeiten, Hausmeistertätigkeiten, Übersetzungen oder Arbeiten im Bereich der Hauswirtschaft. Der Landkreis Mansfeld-Südharz verpflichtete im Mai dieses Jahres 64 Personen, bei der Beräumung der Sandsäcke des Helme-Hochwassers vom Jahreswechsel zu helfen. Dabei verweigerten insgesamt 42 Personen die Tätigkeiten. Auch in anderen Landkreisen hätten vereinzelt Asylbewerber die Arbeitseinsätze verweigert. Als verweigert gilt eine Tätigkeit auch dann, wenn Asylbewerber die Arbeit nicht aufnehmen können, etwa durch Erkrankungen oder anderweitigen Verhinderungen.

Personen, die anschließend bei der Anhörung durch das Amt für Soziales und Integration keine triftigen Gründe für die Nichtteilnahme hätten angeben können, seien die Leistungen für drei Monate gekürzt worden, teilte eine Sprecherin des Landkreises Mansfeld-Südharz mit. Dies habe bei alleinstehenden Erwachsenen etwa eine Reduzierung von 460 Euro auf 228 Euro bedeutet.

Einige Kreise sehen zu viel Aufwand bei Pflichteinsätzen

Aber nicht überall wurden Asylbewerber zu Arbeitseinsätzen verpflichtet. So teilte der Altmarkkreis Salzwedel mit, dass Erfahrungen aus der Vergangenheit gezeigt hätten, dass die Tätigkeit nicht zielführend und Sanktionen mit sehr hohem Verwaltungsaufwand verbunden gewesen seien. Denn bereits in der Vergangenheit habe es die Möglichkeit gegeben, Leistungsberechtigte Personen zur Teilnahme an Arbeitsgelegenheiten (AGH) zu verpflichten. Aufgrund der oftmals fehlenden Verlässlichkeit könnten Vereine und andere Institutionen nur schwer mit den Personen arbeiten, so ein Sprecher aus Salzwedel.

Auch der Salzlandkreis verpflichtete seit Jahresbeginn lediglich elf Personen zu Arbeitsmaßnahmen. Dabei seien seit 2009 insgesamt 1.635 solcher Maßnahmen ausgesprochen worden, sagte Kreissprecher Marko Jeschor. Dass es nicht noch mehr Tätigkeiten gegeben habe, liege auch am Aufwand für alle Beteiligten. „So müssen die Träger gewährleisten, dass die eingesetzten Personen zum Arbeitsort gelangen.“ Dies sei vor allem in kleineren Orten schwierig. „Es müssen letztlich viele Dinge zusammenkommen, damit eine AGH aus Sicht der Beschäftigungsgeber und der Asylbewerber Sinn ergibt.“

Stadt Halle setzt auf Freiwilligkeit

Die Aufwandsentschädigung für die Tätigkeiten liegt nach Angaben der Landkreise bei 80 Cent pro Stunde und ist auf vier Stunden täglich begrenzt. Das heißt: Bei einer Fünft-Tage-Woche verdient ein Asylbewerber etwa 70 Euro im Monat. Der Saalekreis und der Landkreis Anhalt-Bitterfeld gaben an, im kommenden Jahr Asylbewerber zu Tätigkeiten zu verpflichten. Die Stadt Halle dagegen setzt nach Angaben von Stadtsprecher Drago Bock auf Freiwilligkeit. Im Vordergrund stehe die Integration der Menschen. Insofern sei Freiwilligkeit eine entscheidende Motivation.

Die Verpflichtung von Asylbewerbern zur Arbeit für 80 Cent pro Stunde ist umstritten. Kritiker bemängeln, dass der Stundenlohn weit unter dem Mindestlohn liegt und somit die Gefahr besteht, Geflüchtete als günstige Arbeitskräfte für Tätigkeiten einzusetzen, die sonst kostenintensiver wären. Darüber hinaus wird kritisiert, dass die Verpflichtung von Asylbewerbern den Eindruck erweckt, sie müssten überhaupt erst gezwungen werden, um zu arbeiten. Studie belegen jedoch, die meisten Asylbewerber würden gerne regulär arbeiten, wenn sie dürften. Doch in Deutschland ist Asylbewerbern eine Arbeitserlaubnis oft verwehrt, insbesondere in den ersten Monaten ihres Aufenthalts, was Chancen auf eine nachhaltige Integration blockiert.

Insgesamt stellten in diesem Jahr nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) von Januar bis November 6.874 Menschen neu einen Asylantrag in Sachsen-Anhalt. (dpa/mig) Aktuell Panorama

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