Hanau, Hessen, Landtag, Untersuchungsausschuss
Angehörige und Freunde der Hanau-Opfer vor dem Hessischen Landtag

Hanau

Keine neuen Ermittlungen zu Polizeinotruf bei Anschlag

Einer der Opfer des Hanau-Attentäters hatte mehrmals den Polizei-Notruf angerufen. Er erreichte niemanden und starb. Sein Vater sieht die Polizei in der Verantwortung. Die Staatsanwaltschaft sieht das anders. Es gebe keinen Zusammenhang zwischen Notruf und Tod.

Dienstag, 14.01.2025, 12:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 14.01.2025, 12:23 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Knapp fünf Jahre nach dem rassistischen Anschlag von Hanau hat die Staatsanwaltschaft bei einer erneuten Prüfung kein „strafrechtlich relevantes Fehlverhalten“ führender Polizeibeamter festgestellt. Die Ermittlungen würden eingestellt, teilte die Staatsanwaltschaft Hanau auf Anfrage mit. Im Kern ging es um den Vorwurf der Nichterreichbarkeit des polizeilichen Notrufs in der Tatnacht. Der Vater eines der Opfer hatte mit einer erneuten Anzeige die Neuaufnahme von Ermittlungen erreichen wollen.

Der Ablehnungsbescheid der Staatsanwaltschaft vom Juni 2021 und der Beschwerdebescheid der Generalstaatsanwaltschaft vom Mai 2022 hätten bereits verneint, dass es einen ursächlichen Zusammenhang zwischen einem etwaigen Organisationsverschulden und dem Tod des Sohnes gebe, heißt es zur Begründung. Diese grundsätzliche Feststellung habe auch durch die in der neuen Anzeigen vorgebrachten Gründe „nicht erschüttert werden“ können.

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Der Vater hatte am 6. Januar in einer Anzeige dem damaligen Präsidenten des Polizeipräsidiums Südosthessen und anderen hohen Beamten fahrlässige Tötung zum Nachteil seines Sohnes vorgeworfen. Einen ähnlichen Vorwurf hatte er bereits mit Strafanzeige gegen unbekannt im Juni 2021 erhoben. Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wurde damals ebenso abgelehnt wie die dagegen eingereichte Beschwerde.

Umstrittene Einschätzung der Staatsanwaltschaft

Es lasse sich keine gesicherte Aussage treffen, wie sich das spätere Opfer verhalten hätte, wenn es den Polizeinotruf erreicht hätte. Die Frage, ob der junge Mann die Verfolgung des Schützen mit dem Auto abgebrochen beziehungsweise einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu dem Attentäter eingehalten hätte, lasse sich „nicht zweifelsfrei bejahen“, hatte die Staatsanwaltschaft im Juni 2021 erklärt. Auch die in der neuen Anzeige vorgebrachten Inhalte könnten an dieser Beurteilung nichts ändern, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Dieser Einschätzung widersprechen Kritiker. Hätte das Opfer die Polizei erreicht, wäre er mit aller Entschiedenheit angewiesen worden, die Verfolgung sofort zu beenden und sich unverzüglich in Sicherheit zu bringen. Es gebe keinen Grund anzunehmen, das Opfer, das selbst mehrmals den Notruf gewählt habe, könnte sich den Anweisungen der Polizei widersetzen.

Am 19. Februar 2020 hatte ein deutscher Täter in Hanau neun junge Menschen aus rassistischen Motiven erschossen. Danach tötete er seine Mutter und sich selbst. (dpa/mig) Aktuell Panorama

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