Gesichert rechtsextrem
Bundespolizist kandidiert für die AfD
Politik ist für Beamte nicht immer Privatsache. Die Mitgliedschaft in einer extremistischen Partei kann Alarmglocken schrillen lassen. Das gilt auch für die AfD. Was passiert, hängt vom Einzelfall ab, betont das Ministerium.
Montag, 20.01.2025, 12:36 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 20.01.2025, 12:36 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
In einem Eintrag im Intranet der Bundespolizei werden Beamte auf mögliche dienstrechtliche Konsequenzen hingewiesen, wenn sie für eine gesichert rechtsextreme Partei aktiv sind. Das trifft in manchen Bundesländern nach Einschätzung des Verfassungsschutzes auch auf die AfD zu.
Das rechte Wochenblatt „Junge Freiheit“ hatte über den Eintrag berichtet und AfD-Chefin Alice Weidel auf den Plan gerufen. Sie sprach von einem „grundrechtswidrigen Angriff auf die politische Meinungsfreiheit und die Unabhängigkeit unserer Sicherheitsbehörden“.
Innenministerium weist Vorwürfe zurück
Das Bundesinnenministerium weist die Vorwürfe zurück, AfD-Mitglieder aus der Bundespolizei entfernen zu wollen. Mit dem Eintrag habe das Ministerium die Bundespolizei auf die Rechtslage hingewiesen, sagte ein Sprecher in Berlin. Demnach könne eine Mitgliedschaft in einer als gesichert rechtsextremistisch eingestuften Partei „Zweifel an der beamtenrechtlichen Verfassungstreue“ auslösen. „Das heißt, es ist möglich, auch Disziplinarverfahren zu führen. Aber es gibt keinerlei Automatismus, sondern das ist immer eine Frage des Einzelfalls.“
Das Ministerium habe die Bundespolizei im August auf die geltende Rechtslage verwiesen, erklärte der Sprecher. „Es geht um eine aktive Betätigung in einer gesichert extremistischen Organisation.“ Eine Wahlkandidatur sei als eine solche aktive Betätigung zu werten, hieß es ergänzend aus dem Ministerium. Dann sei der Vorgesetzte verpflichtet, ein Disziplinarverfahren einzuleiten.
Jeweiliger Landesverband relevant
Relevant sei dabei auch, in welchem AfD-Landesverband ein Beamter Mitglied sei, so der Sprecher. Das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet die Partei als rechtsextremistischen Verdachtsfall. Die Landesverbände in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt sind vom jeweiligen Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.
Zu dem Intranet-Eintrag wollte sich das Bundesinnenministerium (BMI) nicht äußern. „Auf Beiträge auf den internen Kommunikationskanälen der Bundespolizei nimmt das BMI grundsätzlich nicht Einfluss.“ Über welche Wege das rechte Wochenblatt „Junge Freiheit“ über den internen Eintrag im Intranet der Bundespolizei erfahren hat, ist nicht bekannt. (dpa/mig) Aktuell Panorama
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