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Richterhammer (Symbolfoto) © MiamiAccidentLawyer @ pixabay.com (Lizenz), bearb. MiG

Sachsen

AfD darf als rechtsextrem bezeichnet werden

Der Verfassungsschutz hat die sächsische AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft. Das Oberverwaltungsgericht wies eine Beschwerde der Partei zurück. Der Verfassungsschutz sieht sich in seiner Arbeit bestätigt.

Dienstag, 21.01.2025, 15:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 21.01.2025, 18:53 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Das Landesamt für Verfassungsschutz darf den AfD-Landesverband Sachsen als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen. Die Beschwerde der Partei gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden sei zurückgewiesen worden, teilte das sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen (OVG) mit. Die Beschwerde-Begründung des AfD-Landesverbandes habe nicht zu einer Änderung des Beschlusses geführt. Der OVG-Beschluss ist unanfechtbar.

Das Verwaltungsgericht Dresden hatte den Eilantrag im vergangenen Sommer abgelehnt. Es lägen hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass der AfD-Landesverband Sachsen Bestrebungen verfolge, die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet seien, hieß es in der damaligen Begründung.

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„Gesichert rechtsextremistische Bestrebung“

Das Landesamt hatte den sächsischen Landesverband der AfD im Dezember 2023 als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Mit ihrem Eilantrag wollte die AfD erreichen, dass der Verfassungsschutz den Landesverband der Partei nicht mehr entsprechend einordnen, beobachten, behandeln und prüfen darf.

Mit der Entscheidung stärke die Justiz auf der Grundlage geltenden Rechts der Demokratie den Rücken und weise Verfassungsfeinde in ihre Schranken, teilte der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen, Dirk-Martin Christian, mit. „Darüber hinaus sieht sich das LfV Sachsen in seiner Arbeitsweise bestätigt. Wir werden das Agieren des AfD-Landesverbandes Sachsen gemäß unseres gesetzlichen Auftrages weiterhin sehr genau beobachten.“ (dpa/mig) Aktuell Recht

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