Gerichtshof für Menschenrechte
Krieg und Migration bestimmen Menschenrechtsverfahren 2024 in Europa
Der EMGR hat im vergangenen Jahr knapp 11.000 Urteile gefällt – viele davon betrafen Kriege und Migration. Experten befürchten einen weiteren Anstieg durch immer restriktivere Flüchtlingspolitik der EU.
Montag, 03.02.2025, 11:38 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 03.02.2025, 11:45 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EMGR) hat im vergangenen Jahr Entscheidungen vor allem zum Krieg in der Ukraine, zur Migration sowie zu technologischen und klimatischen Veränderungen gefasst. Dies geht aus dem aktuellen Jahresbericht hervor, den Gerichtspräsident Marko Bošnjak am Freitag in Straßburg präsentierte.
Der Gerichtshof entschied im Laufe des Jahres über mehr als 36.800 Beschwerden. In 10.829 Fällen ergingen 2024 Urteile. Häufigste Rechtsverletzungen betrafen das Recht auf ein faires Verfahren, gefolgt von Verstößen gegen das Recht auf Freiheit und Sicherheit sowie das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung.
Konflikte unter Mitgliedstaaten
Fast Dreiviertel der noch offenen Verfahren betreffen nur fünf Länder. Die meisten Beschwerden gingen aus der Türkei ein (rund 21.600), gefolgt von der Russischen Föderation (8.150), der Ukraine (rund 7.700), Rumänien (3.850) und Griechenland (2.600). In der Türkei betrafen die meisten Urteile Verstöße gegen das Recht auf Freiheit und Sicherheit.
Der Gerichtshof befasste sich auch mit Fällen, die Konflikte zwischen Mitgliedstaaten betreffen, darunter Russland und die Ukraine, Russland und Georgien sowie Armenien und Aserbaidschan. Ein bemerkenswertes Urteil betraf Russland und die Annexion der Krim 2014. Die Straßburger Richter stellten fest, dass Russland auf der Krim zahlreiche Menschenrechtsverletzungen begangen hat, unter anderem durch die Behandlung politischer Gefangener.
EU-Gesetzesvorschlag für Abschiebungen im März
Beobachter gehen davon aus, dass Verfahren über Menschenrechtsverletzungen weiter zunehmen werden aufgrund der zunehmend restriktiven EU-Flüchtlingspolitik. So will die EU-Kommission noch vor dem nächsten EU-Gipfel im März einen Gesetzesvorschlag zur Beschleunigung von Abschiebungen vorlegen.
„Niemand versteht, warum Menschen, die kein Bleiberecht in der Europäischen Union haben, nicht abgeschoben werden. Deshalb arbeiten wir an neuen, strengeren Regeln“, hatte der neue EU-Migrationskommissar aus Österreich, Magnus Brunner (ÖVP), gesagt. Wichtig sei, dass die EU ihren Job machen, die Außengrenzen schütze, Rückführungen effizienter gestalte und den Migrationspakt umsetze.
EU verdreifacht Budget für Grenzschutz
Dazu hat die EU ihre Ausgaben für den Grenzschutz massiv erhöht. Nach Angaben von Brunner wurde das Budget in den jüngsten drei mehrjährigen Finanzrahmen mehr als verdreifacht. „Mit diesen Mitteln baut die EU eines der modernsten Grenzschutzsysteme der Welt auf“, erklärte der österreichische Politiker. Der aktuelle mehrjährige Finanzrahmen (MFR), der bis 2027 läuft, sieht allein 7,7 Milliarden Euro für den Grenzschutz vor.
Zusätzlich wurden 170 Millionen Euro für Mitgliedstaaten mit Grenzen zu Russland und Belarus bereitgestellt, um deren Schutzmaßnahmen zu stärken, erklärte Brunner weiter. Auch die EU-Agenturen wie die Grenzschutzagentur Frontex würden von der erhöhten Finanzierung profitieren. Das Budget für die Agenturen beläuft sich demnach auf 9,8 Milliarden Euro. Das Personal von Frontex soll in den kommenden Jahren verdreifacht werden.
EU-Kommissar: Grenzschutz hat höchste Priorität
Brunner betonte, der Grenzschutz habe höchste Priorität für die EU. Er kündigte an, dass das Budget im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen weiter wachsen könnte. Ein entsprechender Vorschlag soll im Juni vorgestellt werden.
Menschenrechter kritisieren, dass dem Grenzschutz höchste Priorität eingeräumt werde, noch vor Menschenrechten. Diese Politik werde zu einer Zunahme von Rechtsverletzungen an den Grenzen führen, mithin werde auch die Zahl der Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof steigen.
Der EGMR mit Sitz in Straßburg ist eine Institution des Europarats. Er überwacht die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention durch die 46 Mitgliedstaaten des Europarats und kann Staaten für Menschenrechtsverletzungen verurteilen. (epd/mig) Aktuell Panorama
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