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Visum für Deutschland (Symbolfoto) © 123rf.com

Sachverständigenrat

Schleppende Visavergabe behindert Arbeitsmigration

Die Chancenkarte soll helfen, den Fachkräftemangel in Deutschland zu beheben. Dass sie noch vergleichsweise wenig nachgefragt wird, hat verschiedene Gründe. Eine Hürde ist die lange Verfahrensdauer bei der Visavergabe, kritisiert der Sachverständigenrat.

Mittwoch, 05.02.2025, 16:58 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 05.02.2025, 16:58 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Die Suche nach Fachkräften im Ausland wird nach Ansicht des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR) auch durch die sogenannte Chancenkarte nicht wirklich einfacher. Sie werde noch vergleichsweise wenig nachgefragt, teilte der SVR am Mittwoch mit. Einer der Gründe sei die lange Verfahrensdauer bei der Visavergabe. Das gehe aus einer Untersuchung des wissenschaftlichen Stabs des Sachverständigenrats hervor.

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Wer aus einem Nicht-EU-Land kommt und in Deutschland arbeiten möchte, hat seit dem 1. Juni 2024 die Möglichkeit, über eine Chancenkarte ein Visum zu erhalten, um auf dem deutschen Arbeitsmarkt eine Stelle zu finden. Neben der Vorlage von Qualifikationen und Sprachkenntnissen müsse dabei jedoch die größere Hürde der vollständigen Lebensunterhaltssicherung überwunden werden, so der SVR.

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„Derzeit werden monatlich 1.027 Euro für eine alleinstehende Person als Nachweis gefordert. Bei einer maximalen Suchdauer nach einem Job von einem Jahr sind das hochgerechnet rund 12.300 Euro. Wer soll das auf einen Schlag aufbringen?“, so Holger Kolb, der Leiter des Bereichs Jahresgutachten in der Geschäftsstelle des SVR. Das sei für Menschen aus Ländern mit einem wirtschaftlich niedrigeren Einkommens- und Entwicklungsstand ein schwer überwindbares Hindernis.

Expertin: Schnelligkeit und Verlässlichkeit entscheidend

Hingegen begrüßte der Experte die Idee, auch zukünftiges Arbeitseinkommen als Nachweis der Sicherung des Lebensunterhalts zu akzeptieren. Doch entscheidend sei die Schnelligkeit und Verlässlichkeit der Visa-Erteilung. „Arbeitgeber müssen absehen können, wann sie mit ihrem neuen Mitarbeiter oder Mitarbeiterin rechnen können“, betonte Kolb.

Der Sachverständigenrat für Integration und Migration ist nach eigenen Angaben ein unabhängiges und interdisziplinär besetztes Gremium der wissenschaftlichen Politikberatung. Ihm gehören neun Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verschiedener Disziplinen und Forschungsrichtungen an. (mig) Aktuell Panorama

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