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Schutzbedarf?
„Illegale“ Einreisen: Jeder Fünfte ist Ukrainer
Bei „illegalen“ Einreisen denken die meisten Menschen an Syrer oder Afghanen. Dabei kommt jeder fünfte „unerlaubt“ Einreisende aus der Ukraine. Sie müssen zwar keinen Asylantrag stellen, dürfen aber auch nicht automatisch einreisen.
Sonntag, 09.02.2025, 10:35 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 09.02.2025, 9:19 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Die von der Bundespolizei festgestellten „unerlaubten“ Einreisen betrafen zuletzt hauptsächlich Menschen aus Syrien, der Ukraine, Afghanistan und der Türkei. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Gruppe Die Linke hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Demnach stammte etwa jeder Fünfte, der im zweiten Halbjahr 2024 ohne eine entsprechende Erlaubnis nach Deutschland einreisen wollte, aus Syrien und der Ukraine.
Ukrainische Staatsangehörige müssen keinen Asylantrag stellen, um einzureisen und Schutz in Deutschland oder einem anderen EU-Staat zu erhalten. Darauf hatten sich die Staaten der Europäischen Union nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine verständigt.
Ukrainer dürfen nicht automatisch einreisen
Dies bedeute aber nicht, dass jeder Ukrainer und automatisch einreisen dürfe, erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort. Zur Begründung heißt es: «Ukrainische Staatsangehörige, die seit vielen Jahren im Ausland leben, sind dort durch die Kampfhandlungen in der Ukraine nicht gefährdet.» Daher bestehe für sie kein Schutzbedarf. Eine Wohnsitzverlegung aus anderen Gründen ohne das erforderliche Visum für den längerfristigen Aufenthalt sei auf Basis der entsprechenden Verordnung nicht möglich.
Wie aus den von der Bundesregierung zur Verfügung gestellten Daten weiter hervorgeht, sank die Zahl der sogenannten „unerlaubten“ Einreisen von 127.549 im Jahr 2023 auf 83.572 im vergangenen Jahr. Als „unerlaubte“ Einreise werden irreführend auch Grenzübertritte von Menschen bezeichnet, die mangels „legaler“ Fluchtwege keine Möglichkeit haben, das international verbrieftes Recht auf Asyl zu beantragen. Wer Asyl beantragt, ist per Gesetz nicht „illegal“ oder „unerlaubt“ im Land.
Weniger als jeder vierte stellte ein Asylgesuch
Laut Bundesregierung registrierten die Beamten im vergangenen Jahr bei etwa 23 Prozent der „unerlaubt“ Einreisenden an der Grenze ein Asylgesuch. Im Jahr zuvor lag der Anteil noch bei 44,7 Prozent.
Die Linken-Abgeordnete, Clara Bünger, sagt: «Die Migrationspolitik hat sich komplett von der Realität entfernt.» In der Diskussion über die Forderung von Unionsfraktionschef Friedrich Merz (CDU) nach umfassenden Zurückweisungen an den Landgrenzen gehe völlig unter, dass die Bundespolizei schon jetzt viele Menschen zurückweise. «2024 waren davon mehr als 40.000 Menschen betroffen, wahrscheinlich auch viele Asylsuchende», vermutet Bünger.
Regierung sieht sichtbare Erfolge Migrationsbegrenzung
Die Bundesregierung sieht «sichtbare Erfolge» dabei, „irreguläre“ Migration nach Deutschland zu begrenzen. Regierungssprecher Steffen Hebestreit sagte in Berlin, 2024 seien im Vergleich zum Vorjahr die Zahlen bei der „irregulären“ Migration nach Deutschland um 30 Prozent zurückgegangen. Zugleich sei die Zahl der Rückführungen um etwa 20 Prozent gestiegen. Trotzdem sei man nicht am Ziel. Hebestreit sagte, es gebe immer wieder den Vorwurf, diese Regierung habe beim Thema Migration nie etwas zustande gebracht – das Gegenteil sei der Fall.
Der Kurs in der Migrationspolitik ist heftig umstritten. Die Unionsfraktion hatte vergangene Woche Vorschläge zur Verschärfung der Migrationspolitik ins Parlament eingebracht und dafür Mehrheiten mit der AfD in Kauf genommen, was als Dammbruch und Fall der Brandmauer gilt.
Seit dem 16. September gibt es stationäre Kontrollen an allen deutschen Landgrenzen. Eigentlich ist das im Schengenraum nicht vorgesehen und nur befristet zulässig. Zurückgewiesen werden unter anderem Menschen, die kein Asylgesuch stellen beziehungsweise gegen die ein Einreiseverbot vorliegt. Aktuell Panorama
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