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Märchen entlarvt

Mutmaßlicher Neonazi muss 4.500 Euro zahlen

Ein Machetenangriff von Linksextremen? Alles erfunden! Ein mutmaßlich Rechtsextremer täuschte eine brutale Attacke vor und ließ sich verstümmeln, um staatliche Leistungen zu kassieren. Jetzt muss er selbst zahlen.

Dienstag, 11.03.2025, 10:12 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 11.03.2025, 9:42 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Für den erfundenen Machetenangriff im Sommer 2023 in Chemnitz muss ein mutmaßlich Rechtsextremer 4.500 Euro Strafe zahlen. Gegen ihn sei Strafbefehl wegen Vortäuschens einer Straftat und versuchter Strafvereitelung erlassen worden, informierte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Chemnitz auf Anfrage. Der Mann habe dies akzeptiert, sodass die Entscheidung inzwischen rechtskräftig sei.

Der mehrfach vorbestrafte Mann war aus Nordrhein-Westfalen nach Chemnitz gezogen. Dort hatte sich der damals 29-Jährige im August 2023 mit einer verstümmelten Hand bei der Polizei gemeldet. Das vermeintliche Opfer gab bei der Polizei an, es sei aus der Neonazi-Szene und von Linksextremen in einem Park mit einer Machete attackiert worden. Ihm seien mehrere Finger abgeschlagen worden. Auch im Telegram-Kanal der rechtsextremen Freien Sachsen wurde diese Geschichte verbreitet samt Foto aus der Klinik.

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Ermittler entdecken Widersprüche – und finden die Finger

Weil zunächst der Verdacht einer politisch motivierten Straftat im Raum stand, hatte die Soko LinX die Ermittlungen übernommen. Doch die Ermittler stießen auf Widersprüche, die abgetrennten Finger fanden sie in einem Glascontainer.

Den Ermittlungen zufolge gab es keinen Angriff von Linksextremen. Stattdessen hatte das vermeintliche Opfer mit einem Komplizen vereinbart, ihm die linke Hand abzuschlagen, damit er infolge einer Behinderung staatliche Leistungen kassieren kann. Doch erwischte der Helfer nicht die ganze Hand, sondern nur drei Finger.

Urteil gegen den Helfer: Drei Jahre Haft für den Komplizen

Der Komplize war im Dezember vom Landgericht Chemnitz zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Das Urteil sei inzwischen rechtskräftig, da keine Rechtsmittel eingelegt wurden, erklärte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage. In dem Prozess war das vermeintliche Opfer als Zeuge geladen, hatte aber die Aussage verweigert. Damals war in dem Fall noch gegen ihn ermittelt worden. (dpa/mig) Aktuell Recht

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