
Handreichung
Rassismus-Definition für deutsche Verwaltungen vorgelegt
Rassismus hat in der Verwaltung keinen Platz. Darüber sind sich alle einig. Dennoch kommt er vor – nicht einmal selten. Doch wo beginnt Rassismus? Eine von Experten formulierte Definition soll helfen.
Mittwoch, 12.03.2025, 13:08 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 12.03.2025, 13:16 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Die Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus, Reem Alabali-Radovan (SPD), gibt den deutschen Verwaltungen eine Arbeitsdefinition von Rassismus an die Hand. Die in einem von Expertinnen und Experten in einem mehr als eineinhalb Jahre dauernden Prozess formulierte Definition soll Beamtinnen und Beamten im Alltag mehr Klarheit verschaffen. Sie soll allerdings nicht verbindlich sein, sondern lediglich ein Angebot. Die Definition umfasst 13 Sätze.
„Rassismus basiert auf einer historisch gewachsenen Einteilung und Kategorisierung von Menschen anhand bestimmter äußerlicher Merkmale oder aufgrund einer tatsächlichen oder vermeintlichen Kultur, Abstammung, ethnischen oder nationalen Herkunft oder Religion“, heißt es in der Definition.
Bestimmte Merkmale würden diesen Gruppen zugeschrieben, die sie und die ihnen zugeordneten Personen als höher- oder minderwertig charakterisierten. Die als minderwertig kategorisierten Gruppen werden demnach herabgewürdigt und auf der Grundlage von negativen Stereotypen und Vorurteilen abgewertet.
Rassismus stelle gesellschaftlichen Zusammenhalt infrage
In ihren Schlussfolgerungen erklären die Expertinnen und Experten: „Menschen werden durch Rassismus stigmatisiert, benachteiligt und ausgegrenzt. Rassismus belastet und gefährdet einzelne Personen und Gruppen.“ Darüber hinaus stelle Rassismus den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Legitimation des demokratischen Verfassungsstaats infrage.
Die Definition soll laut Alabali-Radovan nutzbar sein für das Handeln der Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen und „das Bewusstsein in den Verwaltungen für alle Erscheinungsformen von Rassismus schärfen“.
„Der Staat und seine Institutionen stehen hier in der Pflicht“
Die Staatsministerin mahnte: „Rassismus verletzt die Menschenwürde, grenzt aus, spaltet und ist unvereinbar mit dem Gebot der Gleichheit. Der Staat und seine Institutionen stehen hier in der Pflicht.“
Alabali-Radovan führte aus: „Nur wenn wir Rassismus in all‘ seinen Erscheinungsformen erkennen und anerkennen, können wir ihn nachhaltig bekämpfen, das Vertrauen in staatliche Institutionen stärken und unsere wehrhafte Demokratie festigen.“ Die Arbeitsdefinition des Rats biete dafür eine wissenschaftlich fundierte und praxisnahe Grundlage.
Bereits im Juni 2023 hatte Alabali-Radovan den Rat von Expertinnen und Experten für Antirassismus berufen. Er setzt sich aus zwölf Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Praxis und Verwaltung zusammen. (dpa/mig) Aktuell Panorama
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