
„Meinungsfreiheit“
Keine Ermittlungen nach AfD-“Abschiebetickets“ in Heidelberg
Die AfD soll Flyer an Passanten verteilt haben, die als „Abschiebetickets“ bezeichnet waren. Die Behörden untersuchten den Vorgang. Vorwurf: Volksverhetzung. Jetzt wurde die Überprüfung eingestellt. Begründung: kein Geschädigter stellte Anzeige - und Meinungsfreiheit.
Mittwoch, 26.03.2025, 13:31 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 26.03.2025, 13:31 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Nachdem die AfD während des Bundestagswahlkampfes in Heidelberg „Abschiebetickets“ verteilt haben soll, hat die Staatsanwaltschaft ihre Überprüfungen eingestellt. „Es gab keinen Geschädigten, der das angezeigt hat“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Heidelberg am Mittwoch. Es habe lediglich Hinweise von Zeugen gegeben, die den Vorgang beobachtet hätten. Wie viele der Flyer verteilt worden sein sollen, konnte der Sprecher nicht sagen. Der AfD-Kreisverband Heidelberg hatte die Vorwürfe kurz nach Bekanntwerden im Februar zurückgewiesen.
Auf den Tickets, die wie Flugtickets aussahen, stand demnach unter anderem „Passagier Illegaler Einwanderer“, „Flug BTW 2025“ für die Bundestagswahl, „Von Deutschland Nach Sicheres Herkunftsland“, „Gate AFD“ sowie „Einstiegszeit 08-18:00“ – die Ziffer 8 gilt in rechtsextremen Kreisen als Chiffre für den achten Buchstaben im Alphabet „H“. Die Zahl 88 steht als Abkürzung für „Heil Hitler“.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Vorgang mit Blick auf eine mögliche Strafbarkeit wegen Volksverhetzung und Beleidigung überprüft. Allerdings verwies sie nun „auf das insbesondere im Rahmen des Wahlkampfes besonderes hohe Gut der Meinungsfreiheit“.
Kein Anfangsverdacht der Volksverhetzung
Zudem gebe es zugunsten der AfD auch die Deutungsmöglichkeit, dass lediglich ausreisepflichtige Menschen Deutschland verlassen sollten. Damit habe kein Anfangsverdacht der Volksverhetzung bestanden, hieß es. Eine Strafbarkeit wegen Beleidigung scheide aus, weil es keinen Geschädigten gebe, der einen Strafantrag gestellt habe.
Malte Kaufmann, Sprecher des AfD-Kreisverbandes Heidelberg und Bundestagsabgeordneter, hatte die Vorwürfe damals zurückgewiesen. „Das angesprochene Flugblatt lag an unserem Stand nicht aus“, teilte er mit. „Nicht ausschließen können wir, dass beispielsweise Interessenten, Sympathisanten oder linke Aktivisten solche Flugblätter für Rückfragen oder Erklärungen auf dem Bismarckplatz dabei hatten.“
Verstoß gegen Landespressegesetz?
Nun soll laut Staatsanwaltschaft allerdings noch das Regierungspräsidium Karlsruhe überprüfen, ob ein Verstoß gegen das Landespressegesetz vorliegen könnte. So müsste auf den Flyern ein Impressum mit einem verantwortlichen Redakteur gedruckt sein, sagte der Sprecher. Sollte dies nicht der Fall sein, könnte es sich um eine Ordnungswidrigkeit handeln.
Die Verteilung von „Abschiebetickets“ der AfD in Karlsruhe sorgte bereits im Januar für Aufregung: In Briefkästen tauchten die Flyer der Partei auf. Dabei handele es sich um eine Wahlkampfaktion des Kreisverbandes Karlsruhe, teilte damals ein Sprecher des AfD-Landesverbands mit. (dpa/mig) Aktuell Panorama
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