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Wappen des Freistaats Bayern (Symbolfoto) © de.depositphotos.com

Studie

NS-Juristen: Viele blieben auch nach 1945 in der bayerischen Justiz

Wie hat das bayerische Justizministerium seine NS-Vergangenheit in der Nachkriegszeit aufgearbeitet? Unzureichend, besagt eine Studie. Die Personalverwaltung sei von der NS-Zeit bis zur Bundesrepublik grundsätzlich dieselbe geblieben.

Montag, 31.03.2025, 19:13 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 31.03.2025, 19:13 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Die bayerische Justiz hat nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs laut einer neuen Studie lange gebraucht, bis sie ihre NS-Vergangenheit aufgearbeitet hat. Der NS-Unrechtsstaat sei auch deshalb möglich gewesen, „weil sich nicht wenige Juristen, die eigentlich Recht und Gesetz verpflichtet waren, in den Dienst des Regimes gestellt hatten“, sagte Justizminister Georg Eisenreich (CSU) bei der Vorstellung der Studie. „Viele waren über das Ende des Dritten Reichs hinaus in der Justizverwaltung tätig.“

Die Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit habe in der jungen Bundesrepublik wenig Gewicht „für das Selbstverständnis der damaligen demokratischen Ministerialbeamten“ gehabt, sagte der Direktor des Instituts für Zeitgeschichte (IfZ), Andreas Wirsching. Das Justizministerium selbst hatte die Studie im Jahr 2018 in Auftrag gegeben.

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Studie wertete Personalakten aus

Für die Untersuchung mit dem Titel „Landesjustiz und NS-Vergangenheit – Justizbilder und Verwaltungspraxis im bayerischen Justizministerium in der Nachkriegszeit“ hat die Autorin Ana Lena Werner vor allem die Personalakten von 69 Juristen ausgewertet, die zwischen 1945 und 1970 unter anderem als Minister, Amtschef, Abteilungs- oder Referatsleiter im bayerischen Justizministerium tätig waren.

Die Personalverwaltung sei von der Weimarer Republik über die NS-Zeit bis zur Bundesrepublik über drei politische Systeme hinweg grundsätzlich dieselbe geblieben. NS-Verwaltungsdokumente seien weiterverwendet, Akten nicht bereinigt worden. Politische Fragebögen und Fragebögen zur Abstammung seien zum Teil noch bis in die 1950er Jahre hinein in den Personalakten gesammelt worden.

So sei in der Bundesrepublik bei dienstlichen Beurteilungen etwa abgefragt worden, ob man mit dem Kommunismus sympathisiere. Die Ergebnisse seien dann in die sogenannten politischen Unterhefte eingeflossen, die in der NS-Zeit eingeführt wurden, so Werner. Nur offensichtliche Nazi-Symbole seien durchgestrichen oder überschrieben worden.

NS-Vergangenheit von Juristen „routinemäßig verwaltet“

Die NS-Vergangenheit bayerischer Juristen sei zwar nicht verschwiegen, aber „routinemäßig verwaltet“ worden, heißt es in einer Mitteilung des Justizministeriums. Das habe dazu geführt, „dass die Juristen sich mit ihrer NS-Vergangenheit nicht tiefergehend auseinandersetzen mussten“. Es sei nicht darum gegangen, keine belasteten Juristen im Dienst zu haben, sondern darum, keine exponierten Stellen mit ihnen zu besetzen, so Werner.

Die bayerische Justiz habe – zu dem Schluss kommt die Studie – eine Kontinuität mit der Weimarer Republik betont und Bezüge zum Nationalsozialismus ignoriert. (dpa/mig) Aktuell Panorama

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