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Europäischer Gerichtshof (EuGH) © 123rf.com

Gutachten

EuGH-Generalanwalt zweifelt an Italiens „Albanien-Modell“

Der EuGH prüft, ob Italiens Asyl-Regelung zu sicheren Herkunftsländern rechtens ist. Ein Gutachten zu dem sogenannten Albanien-Modell sieht die Kompetenz bei der Regierung – aber unter Bedingungen. Droht Meloni eine weitere Justiz-Schlappe?

Donnerstag, 10.04.2025, 12:42 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 10.04.2025, 15:41 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Im Rechtsstreit um Italiens umstrittenes Asyl-Modell wirft ein Gutachten des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Zweifel auf, ob es in dieser Form bestehen kann. Zwar dürften EU-Mitgliedstaaten für ihre Asyl-Verfahren sichere Herkunftsländer selbst bestimmen, erklärte Generalanwalt Richard de la Tour. Die entsprechende Regelung müsse aber offenlegen, auf welchen Quellen diese basiere, damit Gerichte sie überprüfen könnten.

Als erstes EU-Land wollte Italien gewisse Asyl-Verfahren im sogenannten Albanien-Modell außerhalb der EU ansiedeln. Die Asylanträge von männlichen Geflüchteten, die im Mittelmeer aufgegriffen wurden, sollten in eigens errichteten Lagern in Albanien geprüft werden. Wer Anspruch auf Asyl hat, darf nach Italien einreisen – abgelehnte Bewerber sollen zurückgeführt werden.

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Mehrere Schlappen für Rom vor Gericht

Um Rückführungen zu beschleunigen, hat die italienische Regierung auch eine Liste sicherer Drittstaaten erstellt. Ob sie dazu befugt ist und ob die Liste in dieser Form rechtens ist, ist Kern des Verfahrens am EuGH. Ein Gericht in Rom hatte den EuGH angerufen, weil das italienische Gesetz aus seiner Sicht nicht die Quellen erläutert, auf denen die Einstufung in sichere Länder fußt.

Eigentlich sollen in den beiden Lagern in Albanien italienische Beamte im Schnellverfahren über die Asylanträge von Mittelmeer-Flüchtlingen entscheiden. Die italienische Justiz blockierte die Pläne jedoch mehrfach. Zuletzt standen die Lager – ein Prestigeprojekt der Regierung – leer. An diesem Freitag sollen jedoch 40 Asylbewerber, deren Anträge auf italienischem Boden abgelehnt wurden, dorthin gebracht werden. Eigentlich wären dazu aber keine zusätzlichen Lager im Ausland erforderlich.

Andere EU-Länder könnten folgen

Das Gutachten des Generalanwalts ist für die Richterinnen und Richter nicht bindend, im Ergebnis folgen sie ihm aber häufig. Ein Urteil wird im Mai oder Juni erwartet. Einen Termin dafür gibt es noch nicht.

Das Urteil des EuGH wird nicht nur in Rom mit Spannung erwartet: Sollte das Modell grünes Licht bekommen, könnte es in Europa Schule machen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte das Modell als „interessant“ bezeichnet. Auch die EU hatte zuletzt Pläne für Zentren in Staaten außerhalb der EU veröffentlicht. Anders als das ursprüngliche „Albanien-Modell“ geht es dabei allerdings nur um Rückführungszentren für abgelehnte Asylbewerber. Meloni hatte vor kurzem angekündigt, die Lager in Albanien ebenfalls für Rückführungen nutzen zu wollen. (dpa/mig) Aktuell Ausland

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