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Syrer jubeln in Deutschland über Sturz des Assad-Regimes © Hesham Elsherif/AFP

Strenge Auflagen

Bundesregierung will syrischen Geflüchteten Heimatbesuch ermöglichen

Die Bundesregierung plant eine Ausnahmeregelung: Syrische Geflüchtete sollen ihre Heimat besuchen dürfen – zur Vorbereitung einer Rückkehr, ohne dabei ihren Schutzstatus zu verlieren. Allerdings sind strenge Auflagen geplant.

Donnerstag, 24.04.2025, 15:50 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 24.04.2025, 15:50 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Die geschäftsführende Bundesregierung will es nach Deutschland geflüchteten Syrerinnen und Syrern ermöglichen, die Lage in ihrem Herkunftsland persönlich in Augenschein zu nehmen. Es werde an einem Konzept gearbeitet, „unter bestimmten strengen Voraussetzungen Reisen nach Syrien zur Vorbereitung einer dauerhaften Rückkehr zu ermöglichen“, sagte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums am Mittwoch in Berlin.

Wer in Deutschland Asyl oder einen anderen Schutzstatus zugesprochen bekommen hat, darf nur in besonderen Ausnahmefällen in sein Herkunftsland reisen. Andernfalls droht die Aberkennung des Schutzstatus. Das Bundesinnenministerium arbeitet nun mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) an einer Regelung, die Heimatbesuche in Syrien möglich machen soll, „ohne dass die Betroffenen dadurch einen Widerruf ihres asylrechtlichen Schutztitels befürchten müssen“, wie die Sprecherin ausführte.

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Reisen müssen behördlich angemeldet werden

Vorgesehen ist demnach, dass solche Reisen bei der zuständigen Ausländerbehörde angemeldet werden müssen und höchstens einen Zeitraum von vier Wochen am Stück oder zweimal zwei Wochen umfassen dürfen. Die Reisen dürften zudem „ausschließlich dem Zweck dienen, eine freiwillige Rückkehr vorzubereiten“, sagte die Ministeriumssprecherin.

Um über eine dauerhafte Rückkehr nach Syrien entscheiden zu können, müssten die Menschen sich vor Ort „ein Bild machen können, zum Beispiel, ob die Häuser noch stehen, ob ihre Verwandten noch leben“, sagte die Sprecherin weiter. Von internationalen Organisationen wie dem UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR würden Heimatbesuche „ausdrücklich befürwortet“. Sie seien die Voraussetzung dafür, „dass bei einer weiteren Stabilisierung der Lage in Syrien die freiwillige Rückkehr von Geflüchteten in größerer Zahl“ möglich werde.

Wie genau die nötige Ausnahmeregelung gestaltet werden soll, ist laut der Sprecherin noch unklar. Auch einen Zeithorizont bis zur Umsetzung des Konzepts wollte sie nicht nennen. Derzeit liefen Beratungen mit den Bundesländern. Auch auf EU-Ebene gebe es Gespräche zu dem Thema.

Bundesamt fördert Rückkehr

Wie das Bamf mitteilte, sind seit dem Sturz des Regimes von Baschar Al-Assad 464 Syrerinnen und Syrer mit einer finanziellen Förderung freiwillig in ihre Heimat zurückgekehrt. Darüber hinaus gebe es Rückreisen, die nicht vom Bundesamt gefördert würden, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“. Nicht immer hätten die Behörden Kenntnis davon, wenn ein Mensch Deutschland freiwillig verlasse.

Bereits seit 2017 gebe es Programme der Bundesländer, über die freiwillige Ausreisen gefördert werden. Auf Antrag habe das Bundesamt im laufenden Jahr bei 31 Menschen aus Syrien, die diese Förderung genutzt haben, Kosten in Teilen erstattet. 2024 seien 87 Syrerinnen und Syrer auf diesem Weg unterstützt worden.

Im Rahmen des Bundesprogramms können dem Bericht zufolge Reisekosten übernommen und eine Reisebeihilfe sowie eine finanzielle Starthilfe gezahlt werden. Bei Bedarf würden auch medizinische Kosten übernommen. Die Höhe der möglichen finanziellen Unterstützung unterscheide sich laut Bundesamt nicht von der für andere Herkunftsländer Geflüchteter.

1.000 Euro finanzielle Starthilfe

Die Reisebeihilfen beliefen sich auf 200 Euro für Erwachsene und 100 Euro für Minderjährige. Medizinische Zusatzkosten würden in Höhe von bis zu 2.000 Euro bezahlt, die finanzielle Starthilfe betrage 1.000 Euro für einen Erwachsenen und 500 Euro für ein Kind oder einen Jugendlichen. Pro Familie gebe es maximal 4.000 Euro Starthilfe.

In Syrien hatten Anfang Dezember Rebellengruppen unter Führung der Miliz Haiat Tahrir al-Scham (HTS) das diktatorische Regime des Präsidenten Baschar al-Assad gestürzt und der Bevölkerung einen Neuanfang versprochen. Ende Januar wurde der HTS-Anführer Ahmed al-Scharaa zum Interimspräsidenten ernannt. (epd/mig) Aktuell Panorama

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