Offener Brief
Keine Begrenzung für Familienleben
Der Familiennachzug zu subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen soll nach dem Willen der Unionsparteien weiter ausgesetzt bleiben. Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften appelliert in einem offenen Brief an die Koalitionspartner, davon Abstand zu nehmen. MiGAZIN dokumentiert den Brief im Wortlaut:
Dienstag, 17.10.2017, 6:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 18.10.2017, 17:46 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Sehr geehrte Frau Dr. Angela Merkel, Herr Horst Seehofer, Frau Katrin Göring-Eckardt, Herr Cem Özdemir und Herr Christian Lindner,
Sie werden die Koalitionsgespräche miteinander führen und planen dabei die wichtigsten Ziele der nächsten Legislaturperiode.
Offensichtlich vorbereitend hierfür verständigten sich CDU und CSU mittlerweile über eine jährliche Zuwanderungsquote von 200.000 Flüchtlingen und führten damit faktisch eine Obergrenze ein. Nicht nur, dass humanitäres Handeln keine Obergrenze kennt, geht diese Verschärfung vor allem zu Lasten des Nachzugs und damit zu Lasten der Familien. Mit gleichem Zungenschlag wird über die Fortsetzung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Geschützten gesprochen.
Diese Entscheidungen der beiden – christlichen – Parteien erleben wir als Verband mit allen Konsequenzen für geflüchtete und bereits angekommene Familien in grellen Farben und lehnen sie daher ab. Was für die einen eine Zahl ist, ist für die anderen ein irgendwie zu ertragenes Bangen, Sehnen und Verzweifeln. Es sind Kinder, Mütter und Väter, die mit ihren engsten Angehörigen nicht zusammen leben können. Sie können nicht wirklich in diesem Land ankommen und sich auf die neue Heimat einlassen, wenn ihr Denken massiv von Sorgen um ihre Lieben blockiert ist. Wenn ihr Alltag gefüllt ist von Angst und Verzweiflung, dass ein nächster Angehöriger nicht in Sicherheit ist oder sterben wird, geht Kraft und Energie für den so notwendigen integrativen Prozess hier in Deutschland verloren.
Alle Parteien haben im Wahlkampf auf Familien geschaut und sich als deren Vertreter präsentiert. Das freute uns. Dies ist ein richtiger Fokus, nur muss dieser nun auch bei der Bildung einer neuen Regierung für dieses Land bewahrt werden. In Familienfragen darf es nicht um den kleinsten gemeinsamen Nenner gehen. Alle Familien sind die Zukunft dieses Landes. Folglich ist Familienleben zu schützen und zu fördern, so wie es auch Artikel 6 GG verlangt, und ist nicht mit Sicherheits- und Strukturinstrumenten zu steuern.
Wir appellieren daher an Sie als Verantwortliche für die Aushandlung eines neuen Koalitionsvertrages: Treffen Sie wirklich familienfreundliche Entscheidungen. Erinnern Sie sich daran, welche große Bedeutung und Chance den Familien für unser Land zukommen. Finden Sie den größten gemeinsamen Nenner bei dem Schutz und der Förderung von Familien – allen Familien.
Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.
Der Bundesvorstand
Sidonie Fernau (Vorsitzende) und Dr. Bärbel Sánchez Corneaux (Stellv. Vorsitzende) Aktuell Meinung
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Es wäre schön, wenn dieser Brief ein Einsehen bewirken würde.
Als Familientherapeutin, die mit Betroffenen in ähnlichen Situationen gearbeitet hat, kann ich die Forderung nach Familienzusammenführung nur drei Mal unterstreichen. Ein schlechtes Gewissen, dass unsere Neubürger sonst vielleicht jahrelang oder auf Lebenszeit mit sich herumschleppen müssen, weil sie ihre Angehörigen in elenden Verhältnissen zurück lassen mussten, ist keine Grundlage für Integration, im Gegenteil.Selbst Spracherwerb wird da nicht klappen.
Es geht der Politik darum, auch anerkannte Flüchtlinge (subsidiärer Schutz) möglichst elegant in ihre Herkunftsländer zurückzudrängen und künftig alle Anreize zu einer Flucht nach Deutschland zu verhindern. Gewünscht wird nicht die Integration sondern die Rückwanderung.
Subsidiaritätsprinzip Schutzberechtigte sind keine anerkannten Flüchtlinge und deren Rückwanderung ist selbstverständlich gewünscht.
Früher wurde dieser Personenkreis nur geduldet (ohne Integrationskurse, ohne Förderung durch Jobcenter, ohne Arbeitsmarktzugang) oder erhielten bestenfalls Abschiebungsverbote. Familienzusammenführung war ausgeschlossen.
Für den Betroffenen Personenkreis hat sich die Lage deutlich verbessert.
Der Politik kann hier keine Böswilligkeit unterstellt werden.
@Müllerin
Ein Flüchtling ist kein Migrant. Asyl zu erhalten ist keine dauerhafte Aufenthalbserlaubnis. Sie müssen sich schon mit der Definition von Asyl auseinandersetzen. Würden Sie Frau Müllerin den Begriff Asyl nicht für ihr altruistischen Absichten Missbrauchen, dann wäre die Akzeptanz von Flüchtlingen in Deutschland auch eine ganz andere. Wenn aber jeder Flüchling wie selbstverständlich auch hier bleiben darf, selbst wenn die Fluchtursachen nicht mehr existieren, dann wird es ganz klar viele Menschen geben die die Aufnahme von Flüchtlingen stärker begrenzen wollen.
Gut gemeint ist nicht gut gemacht. Am besten es halten sich ganz einfach alle an die Gesetze und zwar nicht nur dann wenn sie gerade Herzerwärmend sind.