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Landgericht Potsdam

Bewährungsstrafe für Brandanschlag auf bewohntes Flüchtlingsheim

Versuchter Mord, versuchte schwere Brandstiftung und Sachbeschädigung - ein 21-Jähriger wurde zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt wegen Brandanschlag auf eine bewohnte Flüchtlingsunterkunft. Der Täter soll jetzt gemeinnützige Arbeit leisten vorzugsweise in der Flüchtlingshilfe.

Montag, 27.11.2017, 6:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 28.11.2017, 17:25 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Nach einem Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in Jüterbog ist ein 21-Jähriger wegen versuchten Mordes, versuchter schwerer Brandstiftung und Sachbeschädigung zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Die Jugendstrafe wurde auf fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Der Mann, der bereits neun Monate in Untersuchungshaft verbracht hat, müsse zudem 200 Stunden gemeinnützige Arbeit „vorzugsweise in der Flüchtlingshilfe“ leisten, sagte der vorsitzende Richter Jörg Tiemann bei der Urteilsverkündung am Donnerstag am Landgericht Potsdam. (Az.: 22 KLs 16/17)

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Die Idee zu dem Anschlag sei vom rechtsextremen Vater des Täters gekommen, der seinen Sohn zunächst zu einer Tankstelle geschickt habe, um Benzin zu kaufen, und dann die beiden Molotow-Cocktails für den Anschlag angefertigt habe, sagte Tiemann in der Urteilsbegründung. Der Sohn, der bereits seit 2013 als Teilnehmer von NPD-Demonstrationen bei der Polizei bekannt gewesen sei, habe die Tat gemeinsam mit einem weiteren jungen Mann sowohl aus „dumpfem Ausländerhass“ als auch aus dem Wunsch begangen, den Vater zu beeindrucken und von ihm anerkannt zu werden.

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Anschlag auf bewohnte Flüchtlingsunterkunft

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Bei dem Anschlag auf eine Unterkunft alleinreisender minderjähriger Flüchtlinge im Oktober 2016 entstand ein Sachschaden in Höhe von rund 1.500 Euro, Menschen kamen nicht zu Schaden. Einer der beiden gegen die Unterkunft geworfenen Brandsätze setzte eine Gardine in Brand, das Feuer konnte schnell unter Kontrolle gebracht werden. In dem Flüchtlingsheim lebten zur Zeit des Anschlags 20 junge Flüchtlinge. Dass die Bewohner ausnahmslos durch Kriegserfahrungen traumatisiert gewesen seien und der Anschlag bei ihnen Erinnerungen an Kriegserlebnisse wecken würde, sei „dem Angeklagten gänzlich egal“ gewesen, betonte Tiemann.

Die Staatsanwaltschaft hatte viereinhalb Jahre Haft gefordert, die Verteidigung eine Bewährungsstrafe. Der 21-Jährige hatte zunächst angegeben, die Tat alleine begangen zu haben. Im Verlauf des Verfahrens waren jedoch ein 19-jähriger mutmaßlicher Mittäter und der Vater des 21-Jährigen als möglicher Anstifter in den Blick gerückt. Gegen beide laufen eigene Verfahren, der Vater sitzt seit einigen Wochen in Untersuchungshaft. (epd/mig) Aktuell Recht

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