Spezielle Betreuung
Städte fordern geschlossene Einrichtungen für kriminelle junge Flüchtlinge
Von der kommunalen Jugendhilfe werden derzeit insgesamt etwa 44.000 unbegleitete minderjährige Ausländer betreut. Nur wenige Fallen dem Städtetag zufolge durch Straftaten wiederholt auf. In diesen Fällen fehle es den Kommunen an geeigneten Möglichkeiten.
Donnerstag, 14.12.2017, 6:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 14.12.2017, 16:35 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Nach Angaben des Deutschen Städtetags werden von der kommunalen Jugendhilfe derzeit insgesamt etwa 44.000 unbegleitete minderjährige Ausländer und etwa 18.000 junge Volljährige betreut. „Nur wenige fallen durch Straftaten wiederholt auf“, sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy der Passauer Neuen Presse. In einigen deutschen Städten gebe es aber Probleme mit einer geringen Zahl von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, die immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt geraten.
In diesen Fällen sei eine harte Linie erforderlich. Dazu zähle die Unterbringung von Wiederholungstätern in geschlossenen Einrichtungen, erklärte Dedy. Ähnlich wie für andere jugendliche Intensivtäter müsse für Wiederholungstäter unter den minderjährigen unbegleiteten Ausländern eine spezielle Betreuung eingerichtet werden.
Kommunen fehlt es an Möglichkeiten
Durch die kommunale Kinder- und Jugendhilfe seien diese Jugendlichen „kaum zu integrieren“, sagte Dedy. Bislang fehle es den Kommunen an Möglichkeiten, Wiederholungstäter unter den jungen Flüchtlingen so unterzubringen, dass sie in den Einrichtungen bleiben. „Hier sollten die Bundesländer schnellstmöglich über ihre Landesjugendämter in enger Absprache mit den Kommunen, der Jugendpsychiatrie sowie der Polizei und den Staatsanwaltschaften Konzepte zur geschlossenen Unterbringung dieser Personen erarbeiten und umsetzen“, forderte der Vertreter des kommunalen Spitzenverbandes.
Rückendeckung erhielt der Städtetag aus der Union. „Wir dürfen die Kommunen vor Ort nicht mit den zum Teil gravierenden Problemen durch straffällige unbegleitete minderjährige Flüchtlinge allein lassen“, sagte der innenpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Stephan Mayer (CSU), der Zeitung. „Für schwerwiegende Fälle, in denen das Jugendhilferecht an seine Grenzen stößt, müssen wir überlegen, wie wir solchen Intensivtätern wirkungsvoller als bisher ihre Grenzen aufzeigen können, sei es durch Vollstreckung ihrer Strafen in geschlossenen Einrichtungen oder sei es durch Abschiebungen sofort nach Erreichen der Volljährigkeit.“ (epd/mig) Aktuell Politik
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