Genitalverstümmelung
Neuer Straftatbestand sieht Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren vor
Baden-Württemberg und Hessen starten gemeinsame Bundesratsinitiative. Ein neuer Straftatbestand soll her, der eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren vorsieht. Goll: „Für Genitalverstümmelungen darf es in einer zivilisierten Gesellschaft keinen Millimeter Raum geben“
Donnerstag, 10.12.2009, 8:13 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 05.09.2010, 1:49 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Nach Schätzungen von Nichtregierungsorganisationen sind ca. 20.000 Frauen in Deutschland lebende von Genitalverstümmelung betroffen. Ungefähr 4.000 Mädchen und Frauen mit Migrationshintergrund sind als gefährdet anzusehen, dieser Praxis, beispielsweise bei einem Ferienaufenthalt im Herkunftsland der Familie, unterworfen zu werden.
„Die Genitalverstümmelung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung, die wir als Verbrechen ächten und hart bestraft wissen wollen.“ Das sagte Baden-Württembergs Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) am Dienstag (8. Dezember 2009) in Stuttgart. Am Vorabend hatte der Ministerrat die Einbringung eines Gesetzentwurfs des Justizministers beschlossen, wonach die Verstümmelung weiblicher Genitalien mit den Mitteln des Strafrechts entschieden bekämpft werden soll.
Befassung des Bundesrats am 18. Dezember 2009
Goll hat die Bundesratsinitiative gemeinsam mit seinem hessischen Amtskollegen Uwe Hahn (FDP) erarbeitet. Bereits am 18. Dezember 2009 werden Baden-Württemberg und Hessen ihren Gesetzesvorschlag im Bundesrat erstmals vorstellen. Danach folgt die Befassung der beteiligten Ausschüsse des Bundesrats. Bereits auf der Herbst-Justizministerkonferenz im November hatten Goll und Hahn eine breite Mehrheit für ihren Vorschlag erhalten, die Sanktionsmöglichkeiten gegen Genitalverstümmelung durch die Schaffung einer ausdrücklichen strafrechtlichen Regelung zu verbessern und damit ein deutliches Signal gegen diese unmenschliche Praxis zu setzen.
Auch die Organisation Terres des Femmes, die sich seit vielen Jahren mit dem Problemkreis der Genitalverstümmelung beschäftigt, begrüßt die Gesetzesinitiative . „Wenn alles nach Plan verläuft, können wir schon Mitte nächsten Jahres auf einen eigenen Straftatbestand zurückgreifen, der uns eine wirksamere Strafverfolgung von Genitalverstümmelungen ermöglicht“, zeigte sich Goll hoffnungsvoll.
§ 226a StGB neu soll lauten: Genitalverstümmelung
(1) Wer die äußeren Genitalien einer Frau durch Beschneidung oder in anderer Weise verstümmelt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
Eigener Straftatbestand mit mindestens zwei Jahren Freiheitsstrafe
Wer sich an solchen unmenschlichen Praktiken beteilige, müsse künftig mit einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren rechnen, so Goll. Genitalverstümmelungen gingen wegen der lebenslangen körperlichen und seelischen Folgen für die Opfer über eine bloße gefährliche Körperverletzung mit einer Strafdrohung von mindestens sechs Monaten Freiheitsstrafe weit hinaus.„Diese Lücke wollen wir mit dem neuen § 226 a Strafgesetzbuch schließen und ein deutliches Signal senden, dass wir Genitalverstümmelungen keinesfalls tolerieren“, sagte Goll. Gesellschaft
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Jedem Wort kann ich dabei zustimmen, hoffentlich einigen sich Bundestag und Bundesrat schnell, dass die Regelung so bald wie möglich in Kraft tritt.
Das zivile Wohlwollen um diese Initiative teilen nicht alle – vor allem jene nicht, die sich für wirklichen Schutz der Kinder einsetzen: Die Änderung des Strafrechts ist reine Augenwischerei und wird kein einziges Mädchen schütztn!
Quelle: http://www.die-anstifter.de/?p=2644
„Die strafrechtliche Praxis bietet keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass TäterInnen, die ihre Töchter verstümmeln lassen, nach geltendem Recht nicht angemessen bestraft werden könnten. Schließlich wurde bislang kein einziges Strafverfahren geführt!
Die Gründe dafür liegen jenseits des Strafrechts und es ist erstaunlich, dass sie ausgerechnet von den JustizministerInnen nicht benannt werden….
z.B. Die rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere die ärztliche Schweigepflicht, führen zu einem staatlich legitimierten Schutz der TäterInnen, denn ÄrztInnen dürfen aufgrund ihrer Schweigepflicht festgestellte Genitalverstümmelungen an Kindern nicht zur Anzeige bringen. Die i.d.R. minderjährigen Opfer werden schutzlos der Verstümmelung überlassen, z.B. durch ungehinderte Reisen in die Risikoländer“
„Die i.d.R. minderjährigen Opfer werden schutzlos der Verstümmelung überlassen, z.B. durch ungehinderte Reisen in die Risikoländer“
Das Thema ist komplexer, als man glaubt. Durch pauschale Verbote ohne Einzelfallprüfung können auch eklatante Ungerechtigkeitssituationen entstehen. Siehe z.B. hier:
http://www.politblogger.net/index.php?s=Dinah (Beim untersten Eintrag beginnen)
NDM: Exakt an diesen Fall hatte ich gedacht. Mit einem solchen Gesetz würde ein weiteres Druckmittel gegen Eltern aus bestimmten Ländern entstehen, das sich jeder x-beliebige dann in Form von Anzeigen zunutze machen könnte – mit der Folge peinlicher intimer Untersuchungen der angeblich zu schützenden Mädchen.
Stimmt!! Die Gesetze sind vorhanden. Nur unsere Richter stammen noch aus der gutmenschlichen 68er Generation. Hoffentlich gibt es hier bald einen Generationenwechsel.
auch wenn es vor lauter political correctness keinem in den sinn kommt: die beschneidung kleiner jungen ohne medizinisch-pathologische indikation is auch nichts anderes als genitalverstümmelung und folglich körperverletzung.
ich möchte die folgen der genitalverstümmelung bei mädchen damit nicht relativieren, dieses unsagbare greuel muss verfolgt und künftig verhindert werden. aber daraus darf nicht gefolgert werden, nur weil jungen durch die beschneidung nicht die fähigkeit verlieren, sexualität zu erleben, darf diese verstümmelung an ihnen straffrei bleiben.
es wird langsam mal zeit, sich vom apeasement gegenüber den dies praktizierenden religionsgruppen einschließlich der muslime zu lösen und diese alljährlich tausendefache mishandlung von jungen zu kriminalisieren.
Und Franks Posting ist genau der Grund, warum ich gegen das Gesetz bin.
Auch was Kriddl schreibt, ist sehr richtig. Es gab i.Ü. letztens einen Fall, wo eine Initiative versuchte, einem Elternpaar zu unterstellen, dass die Tochter im Ausland beschnitten werden sollte, und ihr das Sorgerecht, zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht, aberkennen lassen wollten. Wenn man sich den Verlauf ansieht, merkt man, wohin ein solches Gesetz führen kann: zu intimen Untersuchungen an Kindern, z.T. auch an deren Müttern, als Beweisaufnahme.
Hinzu kommt, mit der Ausweitung auf Auslandstaten öffnet man Bestrebungen, auf Verdacht in das Erziehungsrecht von Eltern einzugreifen, Tür und Tor.
Zuerst einmal ist wichtig WELCHE Ethnie man vor sich hat und vor allem ob diese Beschneidungen weitverbreitet betreibt. Damit grenzt man erst einmal alles ein. Nationalitäten bei denen vor allem Beschneidungen an Frauen immer noch häufig vorkommen sollten ausgiebig von vornherein darüber aufgeklärt werden das dies als Gewaltakt bei uns geandet wird, auch wenn dies in deren alter Heimat passiert. Ich würde das Strafmaß jedoch mindestens verdoppeln, vor allem wenn es jemand gewagt hat dies auf europäischem Boden zu tun. Der betreffende Täter sollte anschließend auch ausgewiesen werden. Weiterhin sollten Aufklärungsfilme in betroffenen Ländern darüber berichten und von vornherein zeigen das dies hier nicht erwünscht ist. Wer also trotzdem einwandern will wüsste also schon vorher was ihn erwartet sollte er solch ein Verbrechen begehen.
@Anne
Das Erziehungsrecht wurde in der Vergangenheit auch schon wegen geringerer Vergehen entzogen. Wieso sollte man dieses also bei solch schweren Verbrechen weiter behalten dürfen?? Wie schon gesagt. Bei mir wüsste jeder vorher schon bescheid was ihn erwartet wenn er es trotzdem tut.
Die Religionen muessen aufhoeren, den Menschen solche Praktiken zu befehlen.
Generell sollte die Religion in unserem Staat keine Macht ueber solche Sachen haben,
Es sollte auch in den Moscheen regelmaessig ueberprueft werden, ob dies eingehalten wird.
Übrigens ist die Beschneidung beim Mann nichts anderes, da diese meist in Kindes-oder Jugendalter gemacht werden. Jeder, der sich beschneiden lassen will, kann sich auch noch nach dem 18. Lebensjahr aus freien Stücken dazu entscheiden.
Die Vorhaut bei einem Jungen zu beschneiden ist auch nicht zu vergleichen wie die Klitoris bei einer Frau. Das Eine seh ich mehr „hygienisch“, das Andere ist in der Tat eine brutale Verstümmelung. Aber auch bei Beschneidungen bei Jungen sollte dies von Ärzten gemacht werden.