Neutralitätsgesetz untauglich
Lederer fordert Debatte über Kopftuchverbot
Berlins Kultursenator Klaus Lederer fordert eine Sachdiskussion über das Kopftuchverbot, die nicht von der Angst vor vermeintlicher Überfremdung dominiert werde. Das aktuelle Gesetz treffe in der Praxis vor allem Muslime und sei im öffentlichen Dienst untauglich.
Montag, 15.01.2018, 6:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 15.01.2018, 16:53 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Berlins für Religionsfragen zuständiger Kultursenator Klaus Lederer (Linke) hat in der koalitionsinternen Debatte über das Neutralitätsgesetz zur Besonnenheit und zu einer sachlichen Debatte über das Kopftuchverbot aufgerufen. „Ein Schnellschuss lohnt sich nicht“, sagte Lederer in Berlin dem Evangelischen Pressedienst im Hinblick auf die Zukunft des Gesetzes.
Weder die sofortige Abschaffung des Gesetzes, wie von den Grünen gefordert, noch das strikte Festhalten am Gesetz trotz rechtlicher Bedenken, wie es die SPD propagiert, werde der Realität gerecht. Eine Gesetzesnovelle müsse nicht nur den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes gerecht werden. Auch über die tatsächlichen Wirkungen und die Zweckmäßigkeit des Verbotes religiöser Symbole in Teilen des öffentlichen Dienstes müsse diskutiert werden, sagte der Kultursenator.
Neutralitätsgesetz ist vor allem Kopftuchverbot
Lederer kritisierte, in der aktuellen Diskussion um das Neutralitätsgesetz werde vor allem die Angst vor vermeintlicher „Überfremdung“ oder „Islamisierung“ bedient. „Die öffentlich sehr zugespitzte Debatte nutzt nur den falschen politischen Akteuren.“ Stattdessen sei eine Versachlichung nötig. „Wir müssen die Frage beantworten, ob die an die Wand gemalte Überwältigungsgefahr real ist, wenn Lehrkräfte mit Kopftuch, Kreuz oder Kippa unterrichten.“
Zudem müsse geklärt werden, wie integrationshemmend das Verbot religiöser Symbole im öffentlichen Dienst wirkt, sagte Lederer. Schließlich würden damit bislang vor allem muslimische Frauen mit Kopftuch gehindert, als Lehrerinnen an allgemeinbildenden Schulen zu arbeiten.
Verfassungsgericht hat Gesetz Basis entzogen
„Die Debatte muss von der hoch symbolisch aufgeladenen Identitätsdebatte wieder auf den Sachkern zurückgeführt werden“, sagte Lederer weiter. Darüber hinaus plädiert er für wissenschaftliche Untersuchungen. „Dafür braucht man Zeit.“ Es gehe darum herauszufinden, welche Wirkung das Bekenntnis zu einem bestimmten Glauben im Klassenraum tatsächlich hat. „Diese Fragen werden in der Debatte bislang nicht beleuchtet“, so Lederer.
Für den Linken-Politiker sind bei diesem Thema koalitionsintern „die Fronten verhärtet“. Feststehe aber, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes 2015 „dem Berliner Neutralitätsgesetz die Basis entzogen hat“. Das sei von Arbeitsgerichten in Berlin inzwischen auch wiederholt festgestellt worden und mache das Gesetz immer zweifelhafter.
Gesetz taugt nicht
Außerdem bestehe bei Festhalten am derzeitigen Gesetz die Gefahr der Ungleichbehandlung von Religionsgemeinschaften, befürchtet Lederer. So versuche die Senatsbildungsverwaltung eine Differenzierung „zwischen besonders aufdringlichen und weniger aufdringlichen Kleidungsstücken und religiösen Symbolen“. Es werde immer offensichtlicher, „dass das gegenwärtige Neutralitätsgesetz als Ordnung für religiöse Verhaltensweisen im öffentlichen Dienst nicht taugt“, so Lederer.
Zuletzt hatte sich auch Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) für eine Novellierung des Neutralitätsgesetzes ausgesprochen. Ein pauschales Kopftuchverbot schränke das Recht auf freie Berufswahl und eine pluralistisch verstandene Religionsfreiheit unzulässig ein, sagte Behrendt. Angesichts zunehmender Klagen fordert hatte auch Berlins Integrationsbeauftragter Andreas Germershausen eine Überprüfung des Neutralitätsgesetzes eingefordert. Das Gesetz fördere eher die Diskriminierung als die Integration, sagte Germershausen. (epd/mig) Aktuell Politik
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